Herzlich Willkommen beim

Billard Kreisverband 1931 Düren e.V.

 

Die Chronik entstammt der Feder unseres ehemaligen Vorsitzenden Bernd Hamacher und ist aus dem Jubiläums - Heft

" 75 Jahre Billard Kreisverband Düren 1931 - 2006 "

 

Chronik

Die Anfänge

Einer alten Chronik zufolge hatte man in Düren, bevor der erste Billardclub gegründet wurde, in Privatkreisen fleißig dem Spiel mit den drei Kugeln gehuldigt.

Schon um 1885 waren in manchen Häusern Billardzimmer eingerichtet. Auch die Mitglieder der damaligen „Harmonie“ pflegten das Billardspiel, auch wenn das Material für heutige Begriffe denkbar schlecht war. Über den Rang einer gewissen Hoffähigkeit oder Gesellschaftsfähigkeit kam das Billardspiel allerdings nicht hinaus.

Schüler der höheren Schulen Dürens,  im Volksmund „De Studente“ genannt, spielten mit Vorliebe im Lokal Klug in Distelrath. Vom Tertianer bis zum Sekundaner wurde eifrig gespielt.

Da es in Düren noch keine Vereine gab, schlossen sich einige Billardspieler dem im Jahre 1908 gegründeten Kölner Billardclub an. Allwöchentlich fuhren die Dürener einmal nach Köln, um ihrem Sport zu frönen. Spieler wie August Hahn, Mathias Veith, Jakob Hünerbein, Michael Rixen, Josef Volles und später auch Martin Faßbender konnten dadurch ihr Wissen und Können vervollständigen.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde der Gedanke an eine Vereinsgründung in Düren immer stärker. Es bildeten sich die Vereine in Gürzenich, Rölsdorf und Düren. Der erste Verein, der dem Deutschen Billard Bund beitrat, war der Billard Sportclub ( BSC ) Düren 25. Die ersten Turniere wurden ausgetragen, so unter anderem das Städtespiel Düren – Rheydt im Jahre 1927. Auch fanden in Köln, Aachen, Solingen, Düsseldorf,  Elberfeld und Mönchengladbach Freundschaftsturniere statt.

Dann im Jahre 1931 war es endlich so weit. Der Billard Kreisverband Düren ( BKVD ) wurde gegründet. Martin Faßbender wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt und bekleidete dieses Amt bis 1947. Die Kurve der Spielfreudigkeit schnellte immer mehr nach oben, und so bildeten sich immer mehr neue Vereine wie der BSC Rurland, der BSC Durania und der BSC Düren Nord. Auch im Dürener Land blieb man nicht müßig. Niederau, Lendersdorf, Gey und Elsdorf gründeten Billardclubs. Der Billard Kreisverband Düren bewarb sich um Ausrichtungen, und schon im Jahre 1937 richtete man die Deutsche Meisterschaft der 1.  Klasse und 1938 die Deutsche Meisterschaft Cadre 35/ 2 im Saale Klein Tivoli aus.

Heute würde man diese Meisterschaften als Bundesmeisterschaften bezeichnen, da diese Turniere auf dem kleinen Billardtisch ausgetragen wurden.

Die Nachkriegszeit

Der zweite Weltkrieg vernichtete sämtliche 32 in Düren stehende Billardtische. Erst lange nach Kriegsende konnte im Hotel Germania wieder ein Billard aufgestellt werden.

Nach und nach gründeten sich neue Billardvereine. So als erster der BSC Düren Ost 1949. Es folgten 1953 der BSC Birkesdorf, 1958 der BSC Düren Grüngürtel und im Jahre 1960 der BSC Derichsweiler.  Die Vereine Girbelsrath, Arnoldsweiler, Winden und Merzenich schlossen sich in den Jahren 1962 bis 1970 dem Billard Kreisverband Düren (BKVD) an. Im Jahre 1972 folgte Zülpich und 1973 Drove. Die Billardfreunde (Bf) Düren gründeten sich 1975 und 1984 war das Gründungsjahr der Billardfreunde  Bad Münstereifel. Ein nur kurzes Gastspiel im BKVD gaben die Vereine Düren Kruuschberg und Euskirchen in den 60er Jahren.

Leider gibt es aus der direkten Nachkriegszeit wenig zu berichten. Genau so wie aus der Zeit vor dem Krieg liegen dem Chronisten nur spärliche Angaben vor. Man nimmt an, dass vorhandene Unterlagen ein Opfer des Krieges oder eines späteren Brandes wurden. Bekannt ist allerdings, dass es der BSC Düren 25 war, der 1959 als erster Sportverein in Düren mit dem Billardclub aus der Partnerstadt Valenciennes einen Freundschaftskampf austrug.

Die großen Ereignisse

Ab dem Jahre 1959 war man im Billard Kreisverband Düren in der Lage, Meisterschaften auszurichten. Der Bundesmeisterschaft ( BM ) Freie Partie 3. Klasse folgte 1961 die BM Freie Partie 1. Klasse und im Jahre 1963 die BM der B-Jugend in Birkesdorf.

Die erste größere Meisterschaft wurde dann schon ein Jahr später ausgerichtet. In der Stadthalle Düren fand die Europameisterschaft ( EM ) im Cadre 47/ 1 statt. Es folgten von 1966 bis 1968 die BM  Cadre 35/ 2 für Mannschaften, das 3Länder-Jugend - Turnier und die Deutsche Meisterschaft  im  Neo-Cadre 47/ 2.

Im Jahre 1968 dann das große Ereignis schlechthin. In der Stadthalle Düren fand die Weltmeisterschaft in der Disziplin Dreiband statt. Spieler aus Deutschland wie Gerd Tiedtke und Ernst Rudolph trafen hier auf den Titelverteidiger Ceulemans sowie auf Teilnehmer aus Österreich, Frankreich, Belgien, USA und Argentinien. Unvergessen der Geheimfavorit Ogata aus Japan. In einem Lehrgang für Schiedsrichter, unter der Leitung von Josef Bücken, waren einige Spieler aus den Kreisverbänden Düren und Aachen geschult worden. Und es kamen aus den Dürener Vereinen die Spieler Lambert Muhr, Arnold Thönessen, Helmut Schwanz, Bernd Hamacher und Josef Glasmacher als Schiedsrichter zum Einsatz.

Die 5 Tage der Weltmeisterschaft im April 1968 waren nicht nur für den BKVD von großer Bedeutung. Erstmalig fand in der Stadt Düren eine WM auf sportlicher Ebene statt.

Erstmalig auch, das eine kleine Kreisstadt, Ausrichtungsort einer derartigen Meisterschaft wurde, kamen für solche Großereignisse bis dato doch nur Weltstädte in Frage. So kann man die Ausrichtungs - Chronik der Dreiband Weltmeisterschaft auch heute noch voller Stolz und Freude betrachten :

1966    Buenos Aires

1967    Lima

1968    Düren

1969    Tokio

1970    Las Vegas

2 Jahre später im Jahre 1970 war man Ausrichter der Bundesmeisterschaft Cadre 35/ 2 1. Klasse in Arnoldsweiler. Es folgten die Deutschen Juniorenmeisterschaft und die BM Cadre 35/ 2  1. Klasse im Jahre 1972. Letztere fand in Gürzenich zum 50jährigen Bestehen des BSC Eintracht Gürzenich statt. Teilnehmer waren der Aachener Josef Bücken und der Dürener Heinz Cremer. Im Jahre 1973 ein weiterer Höhepunkt in der Geschichte des Billard Kreisverband Düren. Man war Ausrichter der Deutschen Jugendmeisterschaft verbunden mit dem anschließenden Turnier „van Beem-Pokal“.

Die Jugendmeisterschaft wurde in 8 Klassen der Freien Partie ausgetragen, und so standen zur Eröffnung auch 8 Billardtische in der Birkesdorfer Festhalle. Zur damaligen Zeit ein noch nie da gewesenes Ereignis. Nach einer Idee des Jugendsportwartes  Herbert Becker waren aus 8 verschiedenen Dürener Vereinen die Billardtische unter großem Aufwand in die Ausrichtungsstätte geschafft worden. Unter den 40 Teilnehmern, die um den Titel kämpften, waren auch 5 Spieler des Billard Kreisverband Düren. Qualifiziert hatten sich Martin Faßbender, Karl-Heinz Netten, Max-Dietmar Schmülgen, Karl-Heinz Laaf und Bruno Reuter.

Im Jahre 1975 war der BKVD Ausrichter des 4 „Städte-Turniers“ und 1977 folgte mit der Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft Cadre  47/ 1, wieder in der Festhalle Birkesdorf, die vierte Großveranstaltung in der Stadt Düren. 10 Teilnehmer in 2 Gruppen hatten sich qualifiziert. Neben dem Titelverteidiger Dieter Müller aus Berlin war die gesamte Deutsche Elite wie Klaus Hose, Thomas Wildförster, Günther Siebert und Wolfgang Zenkner vertreten. Nach 4 Tagen hervorragendem Billardsport hieß der Überraschungssieger Thomas Wildförster vor Hose und Müller.

Nur 2 Jahre später das fünfte Billard-Großereignis.

Diese Meisterschaft mit 12 Teilnehmern aus 11 Ländern wurde vom ZDF in 7 Länder übertragen. Schirmherr dieser 6tägigen Veranstaltung waren Bürgermeister Vogt und Stadtdirektor Dr. Lentz. Titelverteidiger Ceulemans siegte ungeschlagen mit einem Generaldurchschnitt von 1,369 Points vor Scherz und Vierat. An der Siegerehrung am Sonntag nahmen 650 begeisterte Zuschauer teil, die dem Belgier wahre Ovationen entgegenbrachten.

Herbert Faßbender, Präsident der Deutschen Billardunion, bezeichnete die Organisation dieser EM als eine hervorragende Leistung. Die Spieler, die vielen Besucher, alle waren sich einig, ein dickes Lob für die Organisation. Bürgermeister Vogt sagte es recht treffend in seiner kurzen Ansprache: „Hoffentlich haben wir bald wieder eine so großartige Veranstaltung in Düren, hier stimmte alles. Nicht nur für den Billardsport sei diese Veranstaltung eine Werbung gewesen, sondern auch für die Stadt Düren. Hierzu hätten die Spieler, aber vor allem die vielen Helfer des BKVD beigetragen.

In der nachfolgenden Zeit bis 1982 war Raymond Ceulemans noch zweimal in Düren zu Gast.

Zuerst 1979 bei einer Dreiband Demonstration in Gürzenich und dann 1982 zum 60jährigen Bestehen des BSC Eintracht Gürzenich. Mit seinem Freund Raymond Steylaerts, Weltmeister im Kunststoss, begeisterte er die 300 Zuschauer im vollbesetzten Saale des Vereinswirtes vom BSC Gürzenich, Franz Schulz.

ARD, ZDF, SAT1 und RTLplus hatten sich angesagt. Nach längerer Zeit fand in der Kreisstadt wieder ein sportliches Großereignis statt. Man war im Jahre 1986, und die Presse schrieb:

„Die besten Billardspieler der Welt in Düren am Start. In der kommenden Woche sind in Düren Fingerspitzengefühl, Geduld und starke Nerven gefragt, wenn die vier Spitzenspieler im Dreiband sich mit Ball und Bande versuchen, und Billardfreunde aus aller Welt dem Jubiläums-Weltcup des Deutschen Billard-Bundes entgegenfiebern.“

Zum 75jährigen Bestehen des DBB spielten in der Stadthalle Düren Torbjorn Blomdahl aus Schweden, Raymond Ceulemans aus Belgien, Nobuaki Kobayashi aus Japan und Dieter Müller aus Berlin um die Ehre und um ein Preisgeld von 20.000,--DM.

Dieses Superturnier, über das die Sportschau und das Aktuelle Sportstudio berichteten, fand in dem 23jährigen Blomdahl einen souveränen Sieger. Zeitgleich mit dem Turnier trafen sich die Vertreter des Europäischen Verbandes und des Deutschen Billardbund zu einer Präsidiumssitzung. Anschließend begann der Kongress des Europäischen Billardverbandes in der Stadthalle. Danach am Abend fand für Delegierte und Sportler der Festakt mit anschließendem Ball statt.

Man kann mit Fug und Recht sagen: In diesen Tagen war die Stadt Düren der Nabel der Europäischen Billardwelt.                       

Im Jahre 1991, fünf  Jahre nach diesem Großereignis, konnte der BKVD sich dann selber feiern. Im Hotel Germania wurde das 60jährige Bestehen gebührend begangen. Nach dem Festkommers am Morgen folgte am Abend das Kreissiegerfest mit einem bunten Programm, Tombola und Tanz. Viel Anklang fand auch die Dokumentation über den BKVD mit Fotos und Texten der vergangenen 60 Jahre.  

Die Stadtmeister

Schon 1931, sofort nach der Gründung des Billard Kreisverbandes Düren, wurden Stadtmeisterschaften ausgerichtet. Allerdings, so vermutet der Chronist, wurden diese Meisterschaften in der Freien Partie ausgetragen, da das Dreibandspiel zu dieser Zeit noch keine große Rolle spielte. Martin Faßbender, der Mitbegründer des BSC Düren 25 war es, der von 1931 bis 1947 neunmal den Titel des Stadtmeisters erringen konnte.

Erst im Jahre 1973 wurde durch den damaligen Kreissportwart Bernd Hamacher die Stadtmeisterschaft wieder ins Leben gerufen. Bis zum heutigen Tage wird diese Meisterschaft in der Disziplin Dreiband ohne Aufnahmebegrenzung bis 30 Points gespielt.

Erster Stadtmeister wurde Hans Schnitzler vom BSC Düren 25 mit dem für heutige Verhältnisse bescheidenen Generaldurchschnitt von 0,506 Points. Er besiegte Walter Marx vom BSC Birkesdorf mit 30 : 24.

In den folgenden Jahren wurde die Stadtmeisterschaft dann zu einer Domäne von Josef Farle vom BSC Düren Ost. Von 1974 bis 1979 konnte er viermal den Titel erringen. Ab dem Jahre 1980 wurde dieses Turnier dann als offene Meisterschaft ausgetragen. Waren bis dato nur die Stadtvereine teilnahmeberechtigt, so konnten nun auch die anderen Vereine des Kreises in das Geschehen eingreifen.

Helmut Schwanz vom BSC Zülpich wurde dann Stadtmeister der ersten offenen Meisterschaft und konnte diesen Titel in den Jahren 1983 und 1984 noch zweimal erringen. Josef Farle konnte in den folgenden Jahren noch fünfmal den Wanderpokal in Empfang nehmen und ist mit insgesamt 9 Titeln unerreicht. Auf dem besten Wege, diesen Rekord einmal zu brechen, ist der junge Jörg Undorf vom BC Winden, der bereits viermal Meister werden konnte und die letzten 2 Turniere 2004 und 2005 gewann. Jörg Undorf ist auch Inhaber von 2 Rekorden innerhalb dieser Meisterschaft. Im Jahre 2004 spielte er den höchsten GD mit 1, 685 und schon 1999 die höchste Serie von 15 Points. Rekordhalter der besten Partie ist der dreimalige Titelträger Helmut Bläser vom BSC Merzenich mit 3,750 Points aus dem Jahre 2004.

Waren in früheren Jahren Partien über 1,000 Points eine Seltenheit, so spielten bei der letzten Meisterschaft bereits 8 von 16 Teilnehmern eine Partie über 1,200 Points. Die Stadtmeisterschaft wird im Jubiläumsjahr zum 33.mal ausgetragen und ist, wie jedes Jahr, ein Höhepunkt der Spielsaison.

Die Bundesliga und der Pokal

„Sprung in die 2. Liga“

„BSC Merzenich schafft kleine Sensation“

So berichtete die Dürener Presse im Jahre 2001 über den Aufstieg der Merzenicher Billardspieler in die 2. Bundesliga.

Heinz Rosenbaum, Thomas Coenen, Helmut Bläser und Walter Marx verhalfen dem BSC Merzenich zum größten Erfolg in der Vereinsgeschichte. Heute spielt der Club zwar in anderer Besetzung, aber immer noch erfolgreich in dieser schweren Liga.

Nicht ganz so positiv war der Aufenthalt in der 2. Bundesliga für den BC Winden. Zwar schaffte er 2004 die Qualifikation, aber ein Jahr später erfolgte schon wieder der Abstieg.

Eine Erfolgsgeschichte der anderen Art schrieb der BSC Birkesdorf. Erstmalig nahm man 2003  an den Deutschen Pokalmeisterschaften im Dreiband teil. 48 Mannschaften traten im KO-System gegeneinander an. Die Birkesdorfer Spieler Heinz Niesen, Waldemar Filusch, Nico Theodorou  und Walter Marx konnten 2 Spielrunden gewinnen und waren dadurch unter den letzten 12 Mannschaften. Dabei schlugen sie in der Auftaktrunde den Titelverteidiger „Horster Eck“ und in der 2. Runde wurde der Erstligist  GK Feldmark geschlagen. Auch hier berichtete die Presse von einer Pokalsensation.

Die Jugend

Anders als beim Fußball oder Tennissport sind große Mitgliederzahlen von Jugendlichen beim Karambol-Billard eher eine Seltenheit. Billard kann zwar faszinierend sein, ist aber eine Randsportart. Jeder Jugendliche,  der für diesen Sport geworben wird, kann eine Bereicherung für jeden Verein sein. Durch intensives Training und weiter fördernde Maßnahmen können diese jungen Menschen nicht nur sportliche Erfolge erzielen, sondern darüber hinaus einmal wertvolle Mitglieder einer Gemeinschaft werden.

Bis dahin ist meistens ein langer Weg, allzu oft führen Umleitungen und Sackgassen nicht zum Ziel. Zu vielseitig sind heute die Freizeitangebote, die das Interesse beeinflussen. So mancher Übungsleiter kann von dieser Entwicklung ein trauriges Lied singen. Trotzdem lohnt es sich, obwohl Enttäuschungen nicht ausbleiben, auf dem Wege der Jugendarbeit weiter zu machen.               

Im Billard-Landesverband Mittelrhein, der in die 4 Kreisverbände Aachen, Heinsberg, Köln-Bonn und Düren gegliedert ist, hat der Kreisverband Düren in der Jugendarbeit immer eine wichtige Rolle gespielt.

In jeder Saison spielen die Jugendlichen um den Sieg bei Kreis-, Stadt- oder Landesmeisterschaften. Darüber hinaus konnten sich Spieler unseres Verbandes für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften qualifizieren.

So nahmen in den Jahren 1993 bis 2003 die Jugendspieler Björn Bauer, Guido Beelitz, Jörg Undorf, Jörg Weyer, Patrick Becker, Nico Filusch und Tobias Skora insgesamt 19 mal an diesen Meisterschaften teil.

Jörg Undorf, vom BC Winden, war mit dem Erringen der Bronzemedaille  im Jahre 1993, in der Disziplin Freie Partie, Jugendliche bis 15 Jahre, der Erfolgreichste. In den Jahren 1997 und 1999 folgten noch zwei 4. Plätze bei den Junioren in der Disziplin Dreiband. Eine hohe Auszeichnung erfuhr Jörg Weyer vom BSC Girbelsrath. Im Jahre 1996  wurde er in die deutsche Mannschaft berufen, die in den Niederlanden beim Internationalen „van Beem-Turnier“ einen 2. Platz errang. Mit seinen Vereinskameraden Björn Bauer, Roland Gehler und Thomas Rey war Jörg Weyer auch Teilnehmer der Deutschen Jugendmannschafts- Meisterschaft 1997.

Die Berufung in die Auswahlmannschaft des Mittelrheins war für die Spieler Guido Beelitz, Jörg Undorf und Jörg Weyer ein weiterer Höhepunkt.

Beim Bundes-Länder-Jugend-Turnier in den Jahren 1993, 1995 und 1996 wurden ein 3., 4. und 6. Platz erreicht.

All diese Erfolge erfüllen den Billard Kreisverband Düren mit einem gewissen Stolz und mit großer Freude. Ohne eine intensive Trainingsarbeit und Betreuung wären diese positiven Ergebnisse nur schwerlich zustande gekommen. Viele Jugendsportwarte des Kreises und in den Vereinen haben diese Erfolge möglich gemacht. Stellvertretend für alle soll hier der amtierende Jugendsportwart des Kreises, Severin Servos, genannt sein, der in den letzten 11 Jahren im Kreis sowie im Landesverband gute Arbeit geleistet hat.

Die Vereine

Bei der Europameisterschaft 1979  zählte der Billard Kreisverband Düren noch 15 Mitgliedervereine. Als im Jahre 1991 die Deutsche Billardunion die Struktur der Mitgliederbeiträge änderte, kamen viele kleinere Vereine in finanzielle Schwierigkeiten.

Obwohl die mitgliederstärksten Clubs über längere Zeit unterstützend eingriffen, blieben doch einige Vereine nach und nach auf der Strecke. Heute, im Jubiläumsjahr 2006, zählt der BKVD ca. 250 Mitglieder, die in sieben Vereinen beheimatet sind, und zwar: Bfr. Bad Münstereifel, BSC Birkesdorf, BSC Düren 58, BSC Girbelsrath, BSC Gürzenich, BSC Merzenich und BC Winden.

Spielten die Clubs früher überwiegend in Gaststätten, so ist man heute in der erfreulichen Lage, in kommunalen Einrichtungen oder anderen separaten Räumen in Ruhe zu trainieren, und Meisterschaften auf Kreis- und Landesebene auszurichten.

Die, die wir nicht vergessen sollten

Unzertrennlich mit dem BKVD verbunden ist der Name Faßbender. Wie schon erwähnt, war Martin Faßbender 1931 Mitgründer des Verbandes. Sein Sohn Herbert, der 1947 sein Erbe als 1. Vorsitzender antrat, sollte in der Zukunft die Dürener Billardwelt wesentlich beeinflussen. Viele der Billard-Großveranstaltungen in Düren fielen in seine Amtszeit als Präsident des Deutschen Billardbundes. Die Ehrenmitgliedschaft des BKVD, die ihm 1991 verliehen wurde, kann nur eine unzureichende Geste der Anerkennung um seine Verdienste für den Billardsport sein.

Wenn jemand 25 Jahre an der Spitze eines Verbandes steht, darf man annehmen,  dass er eine gut Arbeit geleistet hat. Als Kaspar Herper 1989 nach seiner langen Amtszeit seinen Vorsitz niederlegte, wurde er für seine Verdienste zum Ehrenvorsitzenden des BKVD ernannt.

Vorstandsmitglied Lambert  Muhr nahm die Ehrung vor und überreichte Urkunde und Plakette.

Wenn wir die Zeit in die 50- bis 60er Jahre zurückdrehen, so finden wir hier Namen, die einigen Billardspielern der heutigen Zeit noch bekannt sind. Ohne die Nennung dieser Persönlichkeiten wäre diese Niederschrift unvollständig, und so hat sich der Chronist bemüht, seine Erinnerungen wachzurufen. Unvergessen aus dieser und nachfolgender Zeit sind Namen wie Walter Decker, Willi Decker, Heinrich Faßbender,  Theo Swart, Walter Vöcklinghaus, Jakob Gohr, Toni Müller, Herrmann Buddatsch, Josef Ahns, Jakob Bodewig, Jean Brück, Hubert Wilms, Mathias Richarz, Hans Heidbüchel, Michael Claaßen, Josef Glasmacher, Männ Nelles, Peter Ramien, Hans Watti, Hubert Peters, Heinz Prümm, Kurt Friedemann, Josef Netten,  Karl Schmitz, Josef Maubach, Barthel Kuckertz, Josef Müller, Gerd Wolff, Peter Schwier, Hans Schnitzler, Peter Bücker, Helmut Schwanz, Conni Wierschowsky, Hubert Keutmann und Gottfried Schlierf.

Sie alle haben den Werdegang des BKVD positiv beeinflusst und werden in unserer Erinnerung immer eine würdigen Platz einnehmen.

Die Funktionäre

„Willst Du froh und glücklich sein, meide alle Ämter im Verein.“

Hätten die Mitglieder des Billard Kreisverbandes Düren in der Vergangenheit nach diesem Motto gehandelt, würden sie heute wohl kaum das 75jährige Jubiläum feiern können.

Immer hat es Billardfreunde gegeben, die zum Wohle des Sports Arbeit und Verantwortung übernommen haben. In den vergangenen 75 Jahren gab es dafür viele positive Beispiele.

Einige Mitglieder sind über 20 Jahre im Amt, und alle verdienen unseren Dank und unseren Respekt. Auch der Vorstand im Jubiläumsjahr besteht aus Billardspielern, die schon einige Jahre die Doppelbelastung VEREIN UND KREISVERBAND auf sich genommen haben.

Dieser Vorstand, in Zusammenarbeit mit einigen Vereinsmitgliedern, hat sich große Mühe gegeben, dieses Jubiläum zu einem schönen und freudigen Ereignis werden zu lassen.

Möge dieses Fest dazu dienen, den Zusammenhalt innerhalb unseres Kreisverbandes weiterhin zu stärken, damit wir auch in den nächsten Jahren hoffnungsvoll und zuversichtlich nach vorne blicken können.

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Die Ausrichtungen sind ebenfalls von Bernd Hamacher zusammengetragen und aus unserem Jubiläums - Heft

" 75 Jahre Billard Kreisverband Düren 1931 - 2006 "

 

Ausrichtungen

Ausrichtungen im Billard Kreisverband Düren

1937 Bundesmeisterschaft    Frei    1. Klasse in Düren
1938 Bundesmeisterschaft    Cadre 35/2    1. Klasse in Düren
1959 Bundesmeisterschaft    Frei    3. Klasse in Düren
1961 Bundesmeisterschaft    Frei    1. Klasse in Düren
1963 Bundesmeisterschaft    in Birkesdorf
1964 Europameisterschaft    Cadre 47/1 Stadthalle Düren
1966 Bundesmeisterschaft    Cadre 35/2    Mannschaft in Düren
1967 Dreiländer Jugend Turnier    Frei in Düren
1968 Deutsche Meisterschaft    Neo Cadre   47/2 in Düren
1968 Weltmeisterschaft    Dreiband Stadthalle Düren
1970 Bundesmeisterschaft    Cadre 35/2    1. Klasse in Arnoldsweiler
1972 Bundesmeisterschaft    Cadre 35/2    1. Klasse in Gürzenich
1972 Deutsche Juniorenmeisterschaft in Düren
1973 Deutsche Jugendmeisterschaft Festhalle Birkesdorf
1973 Internationaler    Van Beem Pokal Festhalle Birkesdorf
1975 Vier   Städte   Turnier Hotel Germania
1977 Deutsche Meisterschaft    Cadre 47/1 Festhalle Birkesdorf
1979 Europameisterschaft    Dreiband Stadthalle Düren
1979 Dreiband Demo mit Raymond Ceulemans in Gürzenich
1982 Dreiband/Kunststoß Demo     R.Ceulemans/R.Steylaerts in Gürzenich
1986 Festkommers 75 Jahre    Deutsche Billard Union Stadthalle Düren
1986 1.Weltcup    Dreiband Stadthalle Düren
1986 Internationaler CEB Kongress Stadthalle Düren
1988 Dreiband Demo    R.Ceulemans/Boulanger Center 95 Düren
1991 Festkommers 60 Jahre    Billard Kreisverband Düren Hotel Germania
1991 Kunststoß Demo    Gerd Schwartz Hotel Germania
1999 Dreiband Demo    Christian Rudolph in Birkesdorf
2006 Ausstellung Billard im Bürgerbüro in Düren
2006 Festkommers 75 Jahre    Billard Kreisverband Düren in Merzenich
2006 Musik " Die Wössner " Festabend 75 Jahre BKvDüren in Merzenich
  
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Zum Preis von je 10 Euro können bei uns folgende CD/ DVD erworben werden :
 

Billard Kreisverband Düren - Chronik 1931 bis 2006

Realisation Bernd Hamacher

 

Festabend Billard Kreisverband 1931 Düren e.V.

Realisation H. G. Winkel

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Vorsitzende

Die Vorsitzenden im

Billard Kreisverband 1931 Düren e.V.

 
  1931 - 1947 Martin Faßbender  
             
  1947 - 1963 Herbert Faßbender  
             
  1963 - 1964 Jakob Bodewig  
             
  1964 - 1989 Kaspar Herper  
             
  1989 - 1993 Josef Gohr  
             
  1993 - 1996 Severin Servos  
             
  1996 - 1997 Dirk Becker  
             
  1997 - 1999 Bernd Hamacher  
             
  1999 - heute Berthold Becker  
             

              

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Satzung

Satzung im BKVD

   

 

§ 1 Name, Sitz und Zweck

1 Die im Jahre 1931 in Düren gegründete Gemeinschaft Billardsport betreibender Vereine trägt den Namen Billard - Kreisverband Düren, im folgenden BKvD genannt.
2 Der BKvD hat seinen Sitz in Düren und ist in das Vereinsregister eingetragen.
3 Der BKvD ist Mitglied des Billard - Landesverbandes Mittelrhein.
4 Der BKvD verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977, und zwar insbesondere durch Pflege und Förderung des Amateursports. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Kreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 2 Aufgaben

  Der BKvD hat die Aufgabe, jährliche Meisterschaften in Einzel- und Mannschaftswettbewerben auszuschreiben und deren Durchführung, die den Vereinen obliegt, zu überwachen. Die Teilnehmer an überregionalen Meisterschaften werden vom geschäftsführenden Vorstand des BKvD benannt und entsprechend gemeldet. Der BKvD kann insbesondere Turniere und Vergleichskämpfe austragen. Aufgabe des BKvD ist es weiterhin, das sportlich betriebene Billardspiel zu fördern und besonders die Jugend bei der sportlichen Ausbildung zu unterstützen.
 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1 Mitglied des BKvD kann jeder Billardverein werden, dessen Einzelmitglieder diese Satzung als für sich verbindlich anerkennen. Der Verein hat den Nachweis zu erbringen, dass entsprechende Räumlichkeiten und Sportgeräte zur Ausübung des Billardsports zur Verfügung stehen.
2 Der Antrag auf Aufnahme muss schriftlich erfolgen. Er muss enthalten: Anschrift der Sportstätte    sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Vorstandes und aller Vereinsmitglieder sowie die Satzung des Vereins.
3 Die Prüfung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand des BKvD.
 

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt.
2 Die Austrittserklärung kann nur per Einschreiben bis zum 01. Juni zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3 Kein Eintrag
4 Der Verein verliert seine Mitgliedschaft bei Fortfall der Voraussetzungen nach § 3 dieser Satzung.
5 Die Mitgliedschaften von Vereinen und deren Einzelmitgliedern kann durch Ausschluss entzogen werden. Dieses wird in § 19 besonders geregelt.
 

§ 5 Beiträge und Gebühren

1 Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge und Gebühren werden vom Gesamtvorstand festgelegt.
2 Die Beiträge werden für ein Kalenderhalbjahr im voraus vom Schatzmeister des BKvD durch Bankeinzugsverfahren eingezogen.
3 Grundlage für die Beitragshöhe ist die Beitragsforderung der DBU, des BLVM und des BKvD .
 

§ 6 Organe

  Organe des BKvD sind:  
 

 a)   die Generalversammlung                          

 c)   der geschäftsführende Vorstand                 

 e)   der Ehrenrat                                             

 b)   der Gesamtvorstand

 d)   die Billardjugend

 f)   der Sportbeirat

 

§ 7 Generalversammlung

1 Oberstes Organ des BKvD ist die Generalversammlung.
2 Eine ordentliche Generalversammlung findet in jedem Jahr statt.
3 Eine außerordentliche Generalversammlung ist einzuberufen, wenn es

 a)   der geschäftsführende Vorstand des BKvD beschließt,

 b)   mindestens ein Viertel der angeschlossenen Vereine dieses beim Vorsitzenden des BKvD unter Angabe von Gründen beantragt.

4 Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand des BKvD. Sie geschieht in Form einer schriftlichen Mitteilung an die Vereine unter Einhaltung einer Frist von zumindest 21 Tagen.
5 Anträge für die Generalversammlung müssen his spätestens 7 Tage vor Durchführung schriftlich beim Vorstand des BKvD eingegangen sein.
6 Mit der Einberufung der ordentlichen Generalversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.

Diese muss folgende Punkte enthalten :

 a)   Bericht des Vorstandes

 b)   Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

 c)   Entlastung des Vorstandes

 d)   Wahlen (wenn erforderlich)

 e)   Beschlussfassung über vorliegende Anträge

7 Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vereine beschlussfähig.
8 Abstimmberechtigt ist nur der Vereinsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter, sofern kein Beitragsrückstand seines Vereins vorliegt.
9 Jeder Vereinsvertreter erhält die gleiche Anzahl an Stimmen und zwar so viele Stimmen, wie dem geschäftsführenden Vorstand des BKvD Personen angehören.  
10 Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes des BKvD haben je eine Stimme. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind nicht stimmberechtigt bei Neuwahlen.
11 Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht bewertet. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen; auch hier bleiben die Enthaltungen ohne Bewertung. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
12 Anträge zur Generalversammlung können gestellt werden von:

a)   den Vereinen

b)   dem geschäftsführenden Vorstand des BKvD

c)   der Billardjugend des BKvD

d)   dem Sportbeirat des BKvD

e)   dem Ehrenrat des BKvD

Von den unter c - e Aufgeführten sind nur Anträge, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen, zu1ässig.

13 Anträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, bedürfen zu ihrer Aufnahme in die Tagesordnung eine Bejahung ihrer Dringlichkeit. Dieses geschieht dadurch dass die Generalversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen dieses beschließt. Stimmenthaltungen werden nicht bewertet.
14 Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 20 % der anwesenden Stimmen dieses beantragen.
 

§ 8 Gesamtvorstand

  Der Gesamtvorstand besteht aus:

a) dem Vereinsvertreter lt § 7 Absatz 8

b) dem geschäftsführenden Vorstand des BKvD

1 Zu Sitzungen des Gesamtvorstandes sind die Vertreter der Vereinsvorstände mit Stimmrecht zugelassen.
2 Der Gesamtvorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er wird durch den geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen.
3 Der Gesamtvorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, für die die Satzungen keine andere Zuständigkeit bestimmen.
4 Für Anträge an den Gesamtvorstand ist die Schriftform nicht erforderlich. Anträge können mündlich in der Gesamtvorstandssitzung gestellt werden. Anträge, die einen in gleicher Sitzung bereits beschlossenen Antrag auch nur teilweise wieder aufheben, dürfen vom Versammlungsleiter nicht zur Abstimmung zugelassen werden.
5 Bezüglich der Abstimmungen gilt § 7 Absatz 7 bis 11 entsprechend.
 

§ 9 Geschäftsführender Vorstand

1 Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an                                                              
 a)   der 1. Vorsitzende    b)   der 2.Vorsitzende       
 c)   der Geschäftsführer     d)   der Schatzmeister
 e)   der Sportwart    f)   der Jugendsportwart
 g) der Presse - und Sozialwart  
2 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den BKvD gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis des BKvD darf der stellvertretende Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur im Verhinderungsfalle des ersten Vorsitzenden ausüben.
3 Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes sind durch die Geschäftsordnung geregelt, die er sich selbst gibt und vom Gesamtvorstand verabschieden lässt.
4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der 1.Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
5 Personalunion ist zulässig jedoch nicht zwischen den Ämtern des 1 Vorsitzenden und des Schatzmeisters. Es sollten nicht mehr als zwei Funktionen in Personalunion besetzt sein.
 

§ 10 Billardjugend

1 Der Jugendsportwart wird von der Generalversammlung gewählt Die Jugend unterliegt den Satzungen des BKvD.
 

§ 11 Ehrenrat

1 Der Ehrenrat besteht aus 5 von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern des BKvD, die aus ihrer Mitte den Ehrenratsvorsitzenden wählen.
2 Der Ehrenrat ist Berufungsinstanz für alle von Organen des BKvD ausgesprochenen Strafen. Er ist weiterhin Berufungsinstanz für die den Vereinen angeschlossenen Einzelmitglieder, sofern der Instanzenweg (Vereinsehrenrat) eingehalten wurde.
3 Der Ehrenrat ist spätestens 14 Tage nach Zustellung des Strafbescheides durch eingeschriebenen Brief an den Ehrenratsvorsitzenden anzurufen. Danach erlischt jegliche Einspruchsmöglichkeit.
4 Der Ehrenrat hat innerhalb 6 Wochen nach Anrufung die Verhandlung durchzuführen.  
5 Ehrenratsmitglieder, Kläger, Beklagte, Zeugen und evtl. Sachverständige sind per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen zu laden.
6 Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ehrenratsvorsitzenden.
7 Ist ein Mitglied des Ehrenrats befangen, so scheidet dieses für die Dauer der entscheidenden. Verhandlung aus dem Ehrenrat aus. Über die Befangenheit entscheidet der Ehrenrat.
8 Mitglieder des Gesamtvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes des BKvD können nicht dem Ehrenrat angehören. Die 5 Mitglieder sollten nach Möglichkeit 5 verschiedenen Vereinen angehören.
9 Der Ehrenrat kann nur durch den Bestraften angerufen werden. Dieser hat den Nachweis zu erbringen. dass zum Zeitpunkt der Anrufung 50 €uro zur vorläufigen Deckung der Kosten beim Schatzmeister des BKvD hinterlegt sind. Kommt der Ehrenrat im Laufe der Bearbeitung des Falles zu der Überzeugung, dass dieser Betrag nicht zur Kostendeckung ausreicht, so kann er die Weiterführung von einer weiteren Zahlung abhängig machen.
10 Kosten für die geladenen Verhandlungsteilnehmer werden nach den jeweils gültigen Sätzen des BKvD erstattet.
11 Kosten für einen Rechtsbeistand werden nicht erstatten.
12 Der Ehrenrat hat das Urteil nach Abschluss der Verhandlung den Parteien mit der Begründung mündlich mitzuteilen. Das Urteil ist den Parteien und dem Vorsitzenden des BKvD mit der Begründung spätestens 4 Wochen nach der Verhandlung  per Einschreiben zuzustellen. Das Original ist von allen betei1igten Ehrenratsmitgliedern zu unterzeichnen.
13 Der Ehrenrat spricht das Urteil im Namen des BKvD.

Der Urteilsspruch kann lauten:

a) Bestätigung der Maßregelung b) Minderung der Maßregelung
c) Freispruch  
Mit Bekanntgabe des Urteils muss der Ehrenrat auch über die Kostenübernahme des Verfahrens die Entscheidung treffen.
14 Vor jeder Verhandlung des Ehrenrates ist eine Akte zu fertigen, die alle Originale und das Sitzungsprotokoll enthalten muss . Diese Akten sind jeweils am Jahresende dem BKvD zur Verwahrung zu übergeben.
15 In seinem Verhinderungsfall kann der Ehrenratsvorsitzende ein anderes Mitglied des Ehrenrates mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben beauftragen.
16 Der Spruch des Ehrenrates ist für den BKvD endgültig.
 

§ 12 Sportbeirat

1 Der Sportbeirat besteht aus dem Kreissportwart, dem Jugend-Kreissportwart und den Sportwarten der Mitgliedsvereine oder deren Stellvertreter. Im Sportbeirat kann ein Verein nur durch einen Sportwart vertreten sein.
2 Der Sportbeirat entscheidet in eigener Verantwortung über den gesamten Spielbetrieb innerhalb des BKvD. Richtungsweisende Beschlüsse der Generalversammlung, des Gesamtvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes sind zu beachten.
3 Den Vorsitz führt der Kreissportwart.
4 Der Sportbeirat entscheidet über sportliche Unstimmigkeiten.
5 Wird ein Protest an den Sportbeirat gerichtet, so ist der protestierende Verein berechtigt, mit einem Mitglied (ohne Stimmrecht) an der Sitzung des Sportbeirates teilzunehmen, um in mündlicher Form seinen schriftlichen Protest zu unterstützen bzw. Fakten und Statuten zu erläutern.
6 Der Sportbeirat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Stimmenthaltungen werden nicht bewertet.
 

§ 13 Kassenprüfung

  Die Kasse des BKvD wird in jedem Jahr durch zwei von der Generalversammlung gewählten Kassenprüfern, die nicht Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sein dürfen, geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Generalversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.
 

§ 14 Wählbarkeit und Wahldauer

1 Für Funktionen innerhalb des BKvD sind alle Einzelmitglieder der dem BKvD angeschlossenen Vereine wählbar, sofern sie volljährig und voll geschäftsfähig sind. Ausnahmen sind im Jugendbereich möglich; sie werden durch die Jugendordnung geregelt.
2 Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, des Ehrenrates und des Jugendausschusses werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig, jedoch mit Ausnahme der Kassenprüfer.
3 Personen, die für eine Funktion innerhalb des BKvD gewählt sind, können bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben von der Generalversammlung abberufen werden.
 

§ 15 Protokollierungen

1 Über die Beschlüsse der Organe des BKvD ist jeweils ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
2 Das Protokoll ist allen an der Entscheidung Beteiligten sowie dem Vorsitzenden des BKvD unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zuzustellen.
3 Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht spätestens 28 Tage nach Zustellung Einsprüche beim Vorsitzenden des BKvD schriftlich geltend gemacht werden.
 

§ 16 Berufungen durch den geschäftsführenden Vorstand

1 Der geschäftsführende Vorstand kann zur Erledigung bestimmter Aufgaben Ausschüsse berufen.
2 Weiterhin obliegt dem geschäftsführenden Vorstand bei Ausscheiden gewählter Personen aus Funktionen des BKvD die Ernennung von Ersatzleuten die das verwaiste Amt bis zur Neuwahl kommissarisch verwalten. Die Ersatzleute haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordentlich gewähltes Organmitglied.
 

§ 17 Kostenerstattung

  Der BKvD erstattet im Rahmen seiner derzeit gültigen Richtlinien, die vom Gesamtvorstand festgelegt werden, die Kosten für Aufwendungen, die für den BKvD erbracht werden.
 

§ 18 Teilnahme an Sitzungen der Organ

1 Mit Ausnahme der Gesamtvorstandssitzung und der des geschäftsführenden Vorstandes sind alle Sitzungen der Organe des BKvD öffentlich, sofern der Versammlungsleiter nicht anders verfügt.
2 Die Teilnahme an der Generalversammlung, an der Gesamtvorstandssitzung und am Jugendtag ist für die Vereine des BKvD eine Verpflichtung.
 

§ 19 Maßregelung

1 Gegen Vereine und deren Einzelmitglieder, die gegen diese, Satzungen und gegen die  Anweisungen der Generalversammlung, des Gesamtvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes verstoßen, können nach vorheriger Anhörung (mündlich oder schriftlich) Maßregelungen verhängt werden. Das gleiche gilt für schädigendes Verhalten gegenüber dem BKvD, seinen Organen und deren Einzelmitgliedern.
2 Nachfolgende Maßregelungen können ausgesprochen werden :
a)   Verweis b)   angemessene Geldstrafe
c)   zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des BKvD.
d)   zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft  e)   Ausschluss aus dem BKvD
Die Maßregelungen werden vom Gesamtvorstand ausgesprochen. Die unter a - c aufgeführten Maßregelungen können auch vom geschäftsführenden Vorstand des BKvD ausgesprochen werden.
3 Für bestimmte Vergehen kann der Gesamtvorstand bis auf Widerruf eine generelle Maßregelung festlegen, die dann im Falle des Vergehens nicht mehr besonders zu behandeln ist.
4 Geldstrafen fließen der Kasse des BKvD zu und können unter Inanspruchnahme des ordentlichen Rechtsweges beigebracht werden.
5 Der Bescheid über die Maßregelung ist per Einschreiben zuzustellen. Ausnahme: Maßregelung nach § 19 Abs. 3.
6 Der Betroffene muss mit einer Frist von 14 Tagen geladen werden. Erscheint der Betroffene zu dieser Sitzung nicht und gibt auch keine schriftliche Anhörung ab, so kann auch ohne Anhörung entschieden werden.
7 Dem Gemaßregelten ist Rechtsmittelbelehrung über seine Einspruchsmöglichkeiten mitzuteilen.
 

§ 20 Ehrungen

1 Personen, die sich zum Wohle des BKvD besondere Verdienste erworben haben, können durch Ehrennadeln ausgezeichnet werden. Einzelheiten werden in der Ehrenordnung geregelt, die vom Gesamtvorstand festgelegt wird.
2 Der BKvD kann Personen zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden benennen; Letztgenannten jedoch nur, wenn dieser einmal das Amt des Vorsitzenden des BKvD bekleidet hat und kein anderer mehr den Stand des Ehrenvorsitzenden bekleidet. Die Ernennung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand.
3 Personen, die sich im nachhinein der Ehrung unwürdig erweisen, kann diese von der Generalversammlung wieder aberkannt werden.
4 Mit einer Maßregelung nach § 19 Abs. 2 Punkt e werden gleichzeitig alle erhaltenen Ehrungen aberkannt.
 

§ 21 Auflösung oder Fusion

1

Die Auflösung oder Fusion des BKvD darf nur auf einer außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden.

Auf der Tagesordnung der Versammlung darf nur dieser Punkt zur Behandlung anstehen.

2 Die Auflösung oder Fusion kann nur mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Stimmenverteilung siehe § 7 Abs. 9. Stimmenthaltungen werden nicht bewertet. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
3 Bei Auflösung des BKvD fallt das Restvermögen an den zuständigen Landesverband, in dem der BKvD bis zu seiner Auflösung Mitglied war  Bei einer Fusion wird das Restvermögen in die Kasse der neuen Institution eingebracht.
4 Die Liquidation obliegt den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes des BKvD.
 

§ 22 Schlussbestimmung

1 Der Billard-Kreisverband Düren ( BKvD) erkennt die überregionalen Satzungen und Ordnungen, soweit zwingend vorgeschrieben, an.  
2 Sollten Teile dieser Satzung jetzt oder zukünftig im Widerspruch zu anerkennungspflichtigen Satzungen und Ordnungen übergeordneter Stellen oder gegen gesetzliche Bestimmungen der BRD stehen, so entfallen diese und sind nach bestem Wissen und im Sinne des Gewollten zu ersetzen. Der Rest der Satzung bleibt hierdurch unberührt.
3 Dieser Satzung liegt der „Gute Wille “ zugrunde, gemeinschaftlich den Sport zu fördern. Ereignisse, über die diese Satzung keine Aussage macht werden im vorgenannten Sinne der Gesamtaussage dieser Satzung geregelt.
   
  Ende der Satzung  "" Billard Kreisverband 1931 Düren e.V. ""
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Sportordnung

Zweck der Sportordnung ist es, die Grundlagen für den Sportbetrieb des BKV - Düren zu schaffen. Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der Ausübung des Billardsports die Grundsätze von Sportlichkeit und Fairness zu beachten. Die Teilnahme an Kreismeisterschaften des BKV - Düren verpflichtet die Spieler zur Anerkennung dieser Sportordnung.

Sportordnung


Gültig seit 21.03.2003

Präambel  

Zweck der Sportordnung ist es, die Grundlagen für den Sportbetrieb des BKV - Düren zu schaffen Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der Ausübung des Billardsports die Grundsätze von Sportlichkeit und Fairness zu beachten Die Bestimmungen der Sportordnung können vom Sportbeirat bzw. nur durch die Mitgliederversammlung festgelegt und geändert werden. Die Teilnahme an Kreismeisterschaften des BKV - Düren verpflichtet die Spieler zur Anerkennung dieser Sportordnung.

1.          Richtlinien für den Spielbetrieb

1.1       Spielmaterial

Die Zulassung des Spielmaterials obliegt der DBU bzw. dem BLVM.

Wird nicht offiziell zugelassenes Material verwendet, so besteht ein Einspruchsrecht. Zum Nachweis der Zulassung ist im Regelfall das unlösbare, erkennbare Markenzeichen ausreichend. Sind die Markenzeichen nicht erkennbar, so obliegt dem Einspruchgegner die Beweispflicht.

1.1.1    Sanktionen

Der Ausrichter  zahlt eine Geldbuße von  10  €uro an den BKV - Düren.

1.2       Spielerkleidung

Bei allen in der Sportordnung vorgesehenen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer in der vorgeschriebenen, dem BLVM gemeldeten Spielkleidung, die ständig sichtbar getragen werden muss, antreten.

1.2.1    Sind bei Einzelmeisterschaften mehrere Spieler eines Vereins vertreten, kann in unterschiedlich gemeldeter Spielerkleidung gespielt werden.

1.2.2    Für Mannschaften ist es vorgeschrieben, dass alle Sportler der Mannschaft in einheitlicher Kleidung antreten. Vor Spielbeginn müssen alle Sportler, die in der Mannschaftsbegegnung eingesetzt werden sollen, in der vorgeschriebenen Kleidung anwesend sein.

1.2.3    Für Sportler mit Körperschäden und für werdende Mütter, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der vorgeschriebenen Kleidung antreten können, ist eine Sondergenehmigung zu erteilen.

1.2.4    Sanktionen

a. Nicht korrekt gekleidete Spieler sind vom Turnier auszuschließen.

b. Lässt eine Turnierleitung (Ausrichter) trotzdem einen nicht korrekt gekleideten Spieler zu, so zahlt der ausrichtende Verein  10  €uro an den BKV - Düren.

c. Spiele eines nicht korrekt gekleideten Spielers werden für den Gegner gewertet.

1.3       Verhalten der Sportler

1.3.1       Die Spieler sollen während ihres Spiels ihren Platz in der unmittelbaren Nähe des Billards einnehmen. Eine Einflussnahme von nicht am Spiel Beteiligten auf den Spielablauf (stören des Gegners, taktische Tipps et.) ist nicht statthaft. Bei Zuwiderhandlungen können am Spiel Unbeteiligte vom Schiedsrichter bzw. von der Turnierleitung aus der Spielstätte verwiesen werden.

1.3.2     Der Spieler selber hat sich während seines Spiels sportlich und fair zu verhalten (z. B. kein Fluchen). Der Schiedsrichter bzw. die Turnierleitung muss einen Spieler nach einmaliger Verwarnung vom Turnier ausschließen.

1.4       Werbung

1.4.1    Werbung ist in der gemeldeten Form zulässig. (Siehe Anhang 7 & 8 DBU)

1.4.2    Sanktionen

Bei Zuwiderhandlung zahlt der Verein ein Geldbuße von  10  €uro an den BKV - Düren.

1.5       Spielzeit

1.5.1    Die Terminplanung des BKV - Düren soll mit den BLVM - Terminplänen abgestimmt werden.

1.6       Spielberechtigung und Gastspielgenehmigungen

1.6.1      Die Vereine sind als Mitglieder der Mitgliederverbände die Träger des Billardsportes. Die Vereinsnamen sollen dieser Bedeutung entsprechen. Vereine, die einen Gaststätten- oder Firmennamen als Vereinsnamen führen, erhalten für ihre Mannschaft keine Spielberechtigung. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden.

1.6.2      Vorraussetzung der Erteilung einer Spielberechtigung ist, dass der Sportler einem Verein angeschlossen ist, der Mitglied der DBU ist. Die Spielberechtigung wird durch einen gültigen Spielerausweis, der von der DBU herausgegeben und vom Landesverband beglaubigt wird, vom zuständigen Sportwart erteilt.

1.6.3       Ein Spieler darf nur für einen Verein an den Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften teilnehmen, mit Ausnahme, dass einem Spieler in seinem Stammverein auf dem großen Tisch Spielmöglichkeiten fehlen. In diesem Fall kann durch Mitgliedschaft in einem zweiten Verein des BKV - Düren eine Teilnahme an den Mannschaftsmeisterschaften am großen Tisch erfolgen.

1.6.4    Sanktionen

            a. Ein Spieler, der  unberechtigt für einen  Verein spielt, wird  disqualifiziert und für  die lfd. Saison gesperrt.

            b. Der betroffene Verein zahlt eine Strafe von  25  €uro an den BKV - Düren.

1.7       Vereinswechsel

1.7.1      Wechselt ein Spieler den Verein, muss der alte Verein die Freigabebescheinigung in vierfacher Ausfertigung erstellen. Je ein Exemplar erhält der Spieler und der Kreissportwart, zudem jeweils der alte und der neue  Verein.Sie muss spätestens am 30.06. dem Spieler und  dem Kreissportwart vorliegen.

Will der Spieler am Spielbetrieb weiter teilnehmen, so muss spätestens am 30. 06. jeden Jahres die Freigabebescheinigung beim Kreissportwart vorliegen. Den Nachweis der Austrittserklärung hat der Spieler zu erbringen. Eine Verweigerung des Spielbetriebes gilt so lange, bis dass der Spieler allen seinen Verpflichtungen gegenüber dem alten Verein nachgekommen ist. ( Beiträge, etc.)

1.7.2      Die Freigabebescheinigung muss von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern des alten Vereins unterschrieben werden, die selbst vom Wechsel nicht betroffen sind. Der Spielerausweis ist der Abmeldung beizufügen.

1.7.3       Ist eine Freigabebescheinigung bzw. Spielerlaubnis ohne Bedenken ordnungsgemäß erteilt, kann sie nicht widerrufen werden. Die Freigabebescheinigung gilt als bedenkensfrei erteilt, wenn die Bescheinigung nicht bis zum 30. 06. erteilt wurde. 

1.7.4       Die Freigabebescheinigung gilt gleichzeitig als Ummeldung an den BKV - Düren.

1.7.5    Sanktionen

Bei unkorrektem Vereinswechsel haftet der Spieler allein.

2          Einzel - Spielbetrieb

2.1          Im Bereich des BKV - Düren werden in verschiedenen Disziplinen folgende Einzelmeisterschaften angeboten (siehe Anhang Einzelspielbetrieb), die wie im Anhang Partie - Reihenfolge ausgetragen werden.

2.2          Vor Beginn offizieller Einzelmeisterschaften ist die Spielberechtigung sowie die Spielkleidung der Teilnehmer von der Turnierleitung zu überprüfen. Der Spieler kann trotz Fehlen des Spielerpasses am Turnier teilnehmen. Als Aufwandsentschädigung für eine Ersatzbescheinigung durch den Ausrichter zahlt der Spieler allerdings 2,50 €uro in die Kasse des Ausrichters.

2.2.1       Bei Einzelmeisterschaften sollten Spieler 15 Minuten vor Turnierbeginn anwesend sein. Spieler die nach dem angesetzten Turnierbeginn eintreffen, sind grundsätzlich vom Turnier auszuschließen. Während des Turnierablaufes beträgt die Wartezeit 5 Minuten.Strikte Einhaltung obliegt der Turnierleitung. Verspätetes Eintreffen wird nicht als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

2.2.2      Ist ein Spieler bei Aufruf und nach Ablauf der Karenzzeit nicht spielbereit, ist die Begegnung für den Betroffenen als verloren zu werten, und hat den Ausschluss aus dem Wettbewerb zur Folge. Die bereits ausgetragenen Spiele werden annulliert.  Das gleiche gilt, wenn ein Spieler ein einzelnes Spiel vor Beendigung aufgibt bzw. den Wettbewerb abbricht.

2.2.3       Entschuldigungen haben 48 Stunden vor Turnierbeginn beim Kreissportwart und beim Ausrichter zu erfolgen (siehe Anhang 9 ). Spätere Entschuldigungen besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie ausreichend begründet sind. Bei Nichteinhaltung wird der Spieler in der nächsten Saison für diese Disziplin gesperrt.

2.2.4       Der Austragungsmodus der jeweiligen Einzelmeisterschaft ist der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen.

2.2.5    Sanktionen

a. Bei Verstößen gegen Punkt 2.2.2 und 2.2.3 der Sportordnung zahlt der betroffene Spieler unter Haftung des Vereins eine Strafe von 2,50  €uro an den BKV - Düren.

b. Wird ein Spieler auf Landesebene gesperrt, zieht dies eine Sperre auf Kreisebene nach sich.

3          Mannschafts - Spielbetrieb

3.1          Im Bereich des BKV - Düren werden in verschiedenen Disziplinen folgende Mannschaftsmeisterschaften angeboten:

- siehe Anhang Mannschaftsspielbetrieb -

3.1.1       Bei Mannschaftsmeisterschaften sollten die Mannschaften 15 Minuten vor Turnierbeginn anwesend sein. Mannschaften die nach dem angesetzten Turnierbeginn eintreffen, sind grundsätzlich vom Turnier auszuschließen. Während des Turnierablaufes beträgt die Wartezeit 5 Minuten.

Strikte Einhaltung obliegt der Turnierleitung. Verspätetes Eintreffen wird nicht als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

3.1.2       Die Mannschaften müssen bei Turnierbeginn geschlossen anwesend sein. Ausnahmen sind in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.

3.2       Begrüßung und Mannschaftsaufstellung

3.2.1       Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der Mannschaftsmeldung eingetragen sind und sich ausweisen können. Nachmeldungen sind unzulässig.

3.2.2      Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn einen Mannschaftsführer zu benennen, der allein für die Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er muss nicht der Mannschaft angehören.

3.2.3      Vor Spielbeginn können durch die Mannschaftsführer die Billards und das Spielmaterial auf Einhaltung der technischen Bestimmungen und die Spielerkleidung der eingesetzten Spieler überprüft werden. Nach dem Spielbeginn (1. Stoß) sind Änderungen und Reklamationen nicht mehr zulässig.

3.2.4       Die Mannschaften müssen anwesend sein, vor der Begegnung zur Begrüßung und zur Bekanntgabe der Paarungen, und nach der Begegnung zur Bekanntgabe des Ergebnisses und zur Verabschiedung.

Reihenfolge der Partienfolge 4 - 3 - 2 - 1. Änderungen der Partienreihenfolge sind nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.

3.2.5      Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, ist die Mannschaftsbegegnung als verloren und für das gegnerische Team mit dem größtmöglichen Ergebnis zu werten.

3.2.6       Die Klasseneinteilung sowie der Austragungsmodus der Wettbewerbe werden in den Ausschreibungen geregelt.

3.2.7    Sanktionen für Punkt 3.2.5

             a. Der  unberechtigt eingesetzte  Spieler wird für die lfd. Saison gesperrt, und die Mannschaft aus der Wertung genommen.

            b. Die  Mannschaft  zahlt  unter  Haftung  ihres  Vereins  eine  Strafe  von  25  €uro an  den BKV - Düren.

4          Spielberichte

4.1          Die Spielberichte müssen von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Vorkommnisse, die den Spielverlauf betreffen (unkorrekte Kleidung etc.) sind auf dem Spielbericht einzutragen. Ohne diese Eintragung sind später eingehende Proteste nicht zulässig. Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass der Spielbericht und gegebenenfalls die Ergebnismeldung bis zum vorgeschriebenen Termin  dem Kreissportwart vorliegt.

4.2          Spielberichte müssen spätestens drei Tage nach dem Spieltermin (Poststempel) beim Kreisportwart eintreffen.

4.3       Sanktionen

a. Für   später   eingehende   Spielberichte   haftet   der  Ausrichter.   Einmalige Verspätung:                         Verwarnung des Vereins.

b. Im Wiederholungsfalle zahlt der Verein pro Spielbericht eine Geldstrafe von  10  €uro an  den BKV - Düren.

5          Abmelden, Nichtantreten von Mannschafte

5.1          Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so wird der Wettkampf für den Gegner als gewonnen gewertet

Eine Mannschaft, die 2 mal nicht antritt, wird aus der Wertung genommen. Gleiches gilt für das Zurückziehen einer Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb.    

5.2       Sanktionen

a. Beim  erstmaligen  Nichtantreten  zahlt  die  Mannschaft  unter  Haftung Ihres Vereins eine  Strafe   von  25  €uro an den BKV - Düren.

b. Beim 2. mal  50  €uro.

c. Beim Zurückziehen einer Mannschaft nach dem ersten Spieltag lt. Spielplan  25  €uro.

6          Terminverlegung

6.1           Spieltermine können grundsätzlich nur mit dem Einvernehmen des Kreissportwartes nachverlegt werden. Spiele können bei gegenseitigem Einvernehmen der Mannschaften und Einzelspieler nur vorverlegt werden.

6.2       Sanktionen

Bei unkorrekter Spielverlegung werden alle Teilnehmer aus dem Wettbewerb genommen und zahlen unter Haftung ihrer Vereine eine Strafe von  10  €uro an den BKV - Düren.

Dies gilt für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe gleichermaßen.

7          Schiedsrichter

7.1       Mannschaftsspielbetrieb

Alle teilnehmenden Mannschaften sind grundsätzlich verpflichtet das Amt des  Schiedsrichters und des Anschreibers zu übernehmen.

7.1.1         Bei Turnieren am großen Tisch sollte ein Mitglied des ausrichtenden Vereines als Turnierleitung anwesend sein.

7.2         Einzelspielbetrieb  

Bei Kreiseinzelmeisterschaften stellt der ausrichtende Verein je Tisch mindestens einen Schiedsrichter.

7.3       Sanktionen

zu 7.1   Bei  Verweigerung wird die betreffende Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die  gespielten Partien  werden für  den Gegner  gewertet. Die betroffene Mannschaft zahlt unter Haftung ihres Vereins eine Strafe von  10  €uro an den  BKV - Düren.

zu 7.2   Sind ungenügend Schiedsrichter anwesend, zahlt der ausrichtende Verein 10     €uro an den BKV – Düren.

8          Siegerehrungen

8.1           Bei Siegerehrungen haben grundsätzlich alle platzierten Spieler pünktlich und in Sportkleidung zu erscheinen. Ausnahmen sind in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.

8.2       Sanktionen

Bei Nichterscheinen wird der entsprechende Spieler in der gespielten Disziplin in der nächsten Saison gesperrt.

9          Zur Sportordnung

9.1       Aushang Sportordnung        

Die Sportordnung ist in der Turnierstätte sichtbar auszulegen.

9.2       Änderung der Sportordnung

Eine Änderung der Sportordnung ist nur durch die Generalversammlung zulässig. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag an den Kreissportwart und an den Geschäftsführer des BKV - Düren gestellt werden.

9.2.1        Sportordnung vom 31.03.2000

1.      Änderung vom 06.04.2001            2.2.3 umformuliert        7.1.1 neu

2.      Änderung vom 26.04.2002            €uro Umstellung           9.2.1 neu         Cadre 71 / 2 neu

3.   Änderung vom 21.03.2003            1.7.2 umformuliert        Anh 2 Dreiband gr.Tisch

9.3       Sanktionen

zu 9.1   Bei Zuwiderhandlung zahlt der entsprechende Verein eine Geldbuße von  10  €uro an den BKV - Düren.

                                                 Kreuzau – Winden , Samstag, 22. März 2003

Anlagen

-     Einzel - Spielbetrieb Aufstellung - Anhang 1

-     Mannschafts - Spielbetrieb Aufstellung - Anhang 1

-     Klasseneinteilungen Kreiseinzelmeisterschaft - Anhang 2 & 3

-     Klasseneinteilungen Kreismannschaftsmeisterschaft - Anhang 3

-     Partie - Reihenfolge Aufstellung - Anhang 4

-     Gruppeneinteilung bei mehr als 7 Spielern - Anhang 5

-     Punktesystem "erfolgreichster Spieler" - Anhang 6

-     Punktesystem "erfolgreichster Verein" - Anhang 6

-     Erstellung der Bestenliste - Anhang 6

-     Spielsystem Stadtmeisterschaft - Anhang 6

-     Werbung am Mann (DBU) - Anhang 7 & 8

Anhang 1

Einzel - Spielbetrieb

Großer Tisch

-     Freie Partie

-     Cadre 47/2

-     Cadre 71/2

-     Einband

-     Dreiband

Kleiner Tisch

-     Freie Partie

-     Freie Partie, Senioren

-     Freie Partie, Damen

-     Freie Partie, Jugend

-     Freie Partie, Junioren

-     Cadre 35/2

-     Cadre 35/2, Senioren

-     Cadre 52/2

-     Einband

-     Einband, Senioren

-     Dreiband

-     Dreiband, Senioren

-     Dreiband, Junioren

Mannschafts - Spielbetrieb 

Großer Tisch

-     Dreiband

Kleiner Tisch

-     Freie Partie

-     Cadre 35/2

-     Dreiband

Anhang 2

Klasseneinteilungen Kreiseinzelmeisterschaft

Großer Tisch  

Freie Partie Klasse I    G.D. 50,00 -    °°  300 / 10  
Klasse II   G.D. 20,00 - 49,99   200 / 15  
Klasse III      G.D. 10,00 - 19,99 150 / 20  
Klasse IV    G.D.   0,00 -   9,99   100 / 25  
Cadre 47 / 2  Klasse I  G.D. 20,00 -    °°      200 / 15  
Klasse II  G.D. 10,00 - 19,99   150 / 20  
Klasse III G.D.   0,00 -   9,99  150 / 25  
Cadre 71 / 2  Klasse I    G.D. 15,00 -    °°    150 / 15  
Einband  Klasse I   G.D.   4,00 -    °°    125 / 25  
Klasse II   G.D.   0,00 -   3,99  75 / 25  
Dreiband   Klasse I G.D.   0,600 - °°    30 / 50  
Klasse II   G.D.   0,400 - 0,599 25 / 50  
Klasse III   G.D.   bis 0,399  20 / 50   

Kleiner Tisch  

Freie Partie  Klasse 1 G.D. 25,00 -    °°   300 / 10  
Klasse 2   G.D. 12,00 - 24,99    250 / 15  
Klasse 3  G.D.   7,00 - 11,99     200 / 20  
Klasse 4   G.D.   4,00 -   6,99          150 / 25  
Klasse 5   G.D.   2,00 -   3,99   100 / 30  
Klasse 6    G.D.   0,00 -   1,99   60 / 30
Jugend* Klasse 1  G.D. 15,00 -    °°    250 / 15  
Klasse 2       G.D. 10,00 - 14,99  200 / 15  
Klasse 3     G.D.   7,00 -   9,99  150 / 20  
Klasse 4    G.D.   4,50 -   6,99   125 / 25  
Klasse 5  G.D.   3,00 -   4,49    100 / 25  
Klasse 6 G.D.   2,00 -   2,99  75 / 30  
Klasse 7  G.D.   1,00 -   1,99   50 / 30  
Klasse 8  G.D.   0,00 -   0,99   30 / 30  
Junioren*    G.D.   0,00 -    °°     75 / 25  
Damen    G.D.   0,00 -    °°    150 / 25  
Senioren ab 60 Jahre Vorgabe  
Cadre 35 / 2    Klasse 1   G.D. 20,00 -    °°   250 / 15  
Klasse 2  G.D. 10,00 -  19,99 200 / 15  
Klasse 3   G.D.   5,00 -   9,99  150 / 20  
Klasse 4   G.D.   0,00 -   4,99  100 / 25  
Senioren ab 60 Jahre G.D.   0,00 -    °°  150 / 25
Cadre 52 / 2 Klasse 1    G.D. 15,00 -    °°  200 / 15
Klasse 2 G.D.   8,00 - 14,99    150 / 15  
Klasse 3  G.D.   0,00 -  7,99  100 / 20  
Anhang 3
Einband Klasse 1  G.D.   4,50 -   °°     125 / 25
Klasse 2 G.D.   2,50 -   4,49  100 / 25
Klasse 3  G.D.   0,00 -   2,49  75 / 25
Senioren ab 60 Jahre  G.D.   0,00 -    °° 75 / 25  
Dreiband  Klasse 1 G.D.   0,750 -    °° 40 / 50
Klasse 2   G.D.   0,550 - 0,749 30 / 50
Klasse 3 G.D.   0,000 - 0,549 25 / 50
Junioren* G.D.   0,000 -    °° 15 / 30
Senioren ab 55 Jahre G.D.   0,000 -    °° 35 / 50
Senioren ab 61 Jahre G.D.   0,000 -    °°  25 / 50
Senioren ab 60 Jahre Vorgabe

*Junioren

Junioren sind solche Spieler, die am 01.09. des laufenden Spieljahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

*Jugendliche

Jugendliche sind solche Spieler, die am 01.09. des laufenden Spieljahres das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Klasseneinteilungen Kreismannschaftsmeisterschaft

Großer Tisch  

Dreiband Klasse I  G.D.    0,600 -    °°  40 / 50
Klasse II  G.D.    0,450 - 0,599 30 / 50
Klasse III   G.D.    0,300 - 0,449 20 / 50  

Kleiner Tisch 

Freie Partie  Klasse 1 G.D.    20,00 -    °°  300 / 10
Klasse 2    G.D.    12,00 - 19,99 250 / 15
Klasse 3  G.D.     7,00 - 11,99  200 / 20
Klasse 4   G.D.     4,00 -  6,99 150 / 25
Klasse 5    G.D.     2,00 -  3,99  100 / 30
Klasse 6  G.D.     0,00 -  1,99 60 / 30  
Cadre 35 / 2   Klasse 1  G.D.    16,00 -    °° 250 / 15
Klasse 2  G.D.    10,00 - 15,99 200 / 15
Klasse 3 G.D.      6,00 - 9,99 150 / 20
Klasse 4 G.D.      0,00 - 5,99 100 / 20  
Dreiband Klasse 1 G.D.    0,600 -    °°  40 / 50
Klasse 2  G.D.    0,450 - 0,599 30 / 50
Klasse 3   G.D.    0,300 - 0,449 20 / 50  

Anhang 4

Partie - Reihenfolge

2 Teilnehmer                                     2 Gewinnpartien

3 Teilnehmer                                     3 Partien, einfache Runde

                                                      2 - 3, 1 gegen Verlierer aus 2 - 3

4 Teilnehmer                                     6 Partien

                                                         1 - 4      1 - 2      1 - 3

                                                         2 - 3      3 - 4      2 - 4

5 Teilnehmer                                     10 Partien

                                                    2 - 5       1 - 3       1 - 5       1 - 2       2 - 3

                                                    3 - 4       4 - 5       2 - 4       3 - 5       1 - 4

                                                       1            2            3            4            5

6 Teilnehmer                                     15 Partien

                                                    1 - 6       1 - 5       1 - 4       1 - 3       3 - 5

                                                    2 - 5       2 - 4       2 - 3       2 - 6       4 - 6

                                                    3 - 4       3 - 6       6 - 5       4 - 5       1 - 2

ab 7 Teilnehmer wird in Gruppen gespielt (siehe Anhang 5)

Anhang 5

Gruppeneinteilung

 Teilnehmer   Gruppen   Endrunde  
7 1 x 3 & 1 x 4   die Gruppenersten und die Gruppenzweiten
8  2 x 4 die Gruppenersten und die Gruppenzweiten
9 1 x 4 & 1 x 5   die Gruppenersten und die Gruppenzweiten
10 2 x 5 die Gruppenersten und die Gruppenzweiten
11 1 x 3 &  2 x 4    die Gruppenersten und der beste Zweite
12 3 x 4 die Gruppenersten und der beste Zweite
13 1 x 5 & 2 x 4 die Gruppenersten und der beste Zweite
14 2 x 5 & 1 x 4 die Gruppenersten und der beste Zweite
15 3 x 5 die Gruppenersten und der beste Zweite
16 4 x 4  die Gruppenersten
17 1 x 5 &  3 x 4 die Gruppenersten
18 2 x 5 & 2 x 4 die Gruppenersten
19 3 x 5 & 1 x 4 die Gruppenersten
20 4 x 5 die Gruppenersten
21 4 x 4 & 1 x 5  die Gruppenersten
22 3 x 4 & 2 x 5  die Gruppenersten
23 2 x 4 & 3 x 5 die Gruppenersten
24 1 x 4 & 4 x 5 die Gruppenersten
25 5 x 5 die Gruppenersten
26 4 x 4 & 2 x 5 die Gruppenersten
27 3 x 4 & 3 x 5  die Gruppenersten
28 2 x 4  & 4 x 5  die Gruppenersten
29 1 x 4  & 4 x 5 die Gruppenersten
30 6 x 5 die Gruppenersten

                                                              

Der beste Zweite ist der Zweite, welcher den besten G.D. gespielt hat, unabhängig von der Teilnehmerstärke der Gruppen. Bei Gleichheit des G.D. (der G.D. wird bis auf 6 Nachkommastellen errechnet) entscheidet die beste Partie, danach ist die H.S. entscheidend.

Diese Regelung bei Gleichheit des G.D. gilt für alle Meisterschaften ohne Vorgabe.

Anhang 6

Punktesystem "erfolgreichster Spieler" der Saison

·      Der erfolgreichste Spieler wird in vier verschiedenen Bereichen ermittelt, und zwar zusätzlich zu den Disziplinen und Klassen die für alle Spieler zugänglich sind, in den Bereichen: Damen, Senioren, Jugend - Junioren. (Beschluss der Sportwartesitzung vom 28.03.2000)

Am Ende einer Saison wird also in vier verschiedenen Bereichen ein "erfolgreichster Spieler" geehrt werden.

Punkte können in verschiedenen Bereichen erzielt werden, doch ein Addieren mehrerer Bereiche ist nicht zulässig, d. h. spielt jemand mehrere Bereiche, so werden die Punkte für jeden Bereich extra addiert. Ein Spieler könnte also in verschiedenen Bereichen "erfolgreichster Spieler" werden.

Bei folgenden Meisterschaften werden keine Punkte vergeben: 

1. Stadtmeisterschaft             2. Dreiband Senioren Vorgabe

·      Punkte für Bundes- und deutsche Meisterschaften:

Verdoppelung der Punkte, die auf Landesebene erreicht werden können.

Punktesystem "erfolgreichster Verein" der Saison  

·      Es werden alle Mannschafts- und Einzelmeisterschaften gewertet.

·      Punkte für Bundes- und deutsche Meisterschaften:

Verdoppelung der Punkte, die auf Landesebene erreicht werden können.

Erstellung der Bestenliste

Es zählt der beste G.D. einer Saison für die Bestenliste. Ein Zusammenrechnen von Vor- und Endrunde findet nicht statt. Setzt ein Spieler nicht mehr als 3 Jahre aus, gilt automatisch der G.D. aus dem Vorjahr. Existiert kein G.D., obliegt es dem jeweiligen Vereinssportwart, auch bei Neumeldungen, den Spieler realistisch einzustufen. Über die entgültige Eingruppierung entscheidet der zuständige Kreissportwart. Höhermeldungen sind nicht zulässig.

Bei der Ausrechnung des G.D.´s ist folgendermaßen zu verfahren:

·      Dreiband:    Die 4. Stelle hinter dem Komma rundet die 3. auf.

·      andere:        Die 3. Stelle hinter dem Komma rundet die 2. auf.

Spielsystem Stadtmeisterschaft  

Die  Stadtmeisterschaft  wird  in  der  Disziplin  Dreiband  im  K.O.  oder  Doppel  K.O.  System  auf 30 Points ohne Aufnahmebegrenzung gespielt. Die Zahl der Teilnehmer beträgt 16 oder 24. Dies ist abhängig vom Ausrichter ob 2 oder 3 Billards zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer qualifizieren sich über die Meisterschaften der vergangenen Saison. Der genaue Modus wird auf der Sportwartesitzung vor der neuen Saison festgelegt.

Anhang 7

Deutscher Billard - Bund e. V.

Richtlinien zur Sportlerkleidung und Werbung am Mann

Stand: HAS 11.05.91   -   und MV 12.05.90

1.    Tritt ein Sportler oder eine Mannschaft auf Bundesebene an, so ist jegliche, von nachfolgend definierter Standartkleidung abweichende Kleidung sowie jegliche Werbung am Mann durch den DBB genehmigungspflichtig.

Die Standartkleidung ist wie folgt:

Schwarzer Pullover mit Rundausschnitt, darunter weißes Hemd mit Kragen, schwarze lange Hose, schwarze Schuhe und schwarze Socken (alles ohne Werbung), Vereinsemblem auf linker Brustseite.

2.    Die Werbung am Mann ist Sportlern und Mannschaften im Bereich des DBB für den nationalen Sportbetrieb gestattet, sofern der DBB für einzelne Veranstaltungen  nichts anderes vorschreibt.

3.    Tritt ein Sportler oder eine Mannschaft international als Vertreter des DBB auf, so liegen die Rechte für Sportlerkleidung und Werbung am Mann ausschließlich beim DBB oder gegebenenfalls bei übergeordneten Verbänden, die diese auch an Veranstalter, Ausrichter etc. in freier Entscheidung weitergeben können.

4.    Bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben sind die Richtlinien des Ausrichters und der internationalen Organisation bindend.

5.    Für den Spielbetrieb auf nationaler Ebene unterscheidet der DBB folgende Formen von Kleidung mit / ohne Werbung:

a)  Vereinskleidung

b)  Mannschaftskleidung

c)  Persönliche Sportlerkleidung (nur für Einzelwettbewerbe)

Grundsätzlich überträgt der DBB die Kleidungs- und Werberechte dem zuständigen Verein. Hieraus ergibt sich, dass ausschließlich die Vereine Vereins- und / oder Mannschaftskleidung mit oder ohne Werbung genehmigen lassen können. Tritt ein Verein sein Recht bzgl. Einzelmeisterschaften an einen / mehrere Sportler ab, so ist dies schriftlich zu bestätigen und eine Kopie dieser Bestätigung dem Antrag auf Genehmigung einer persönlichen Kleidung mit / ohne Werbung an den DBB beizufügen. Sofern in dieser Bestätigung nichts anderes bestimmt ist, muss dies vor Beginn jeder neuen Sportsaison vom zuständigen Verein jeweils erneut bestätigt werden.

6.    Jeder Antrag auf Genehmigung einer Kleidung und / oder Werbung ist schriftlich unter Beifügung zweier guter Farbfotos und ausreichender Beschreibung an den Spotwart des DBB zu richten. Aus dem Antrag muss der Gesamteindruck  der Kleidung ersichtlich sein. Werbeflächen müssen  in Form, Größe und Aussehen genauestens definiert sein

Anhang 8

7.    Die Genehmigung von Vereinskleidung ist kostenfrei. Genehmigungen von Mannschafts- und / oder persönlicher Kleidung und / oder Werbung werden mit je DM 50,00 (fünfzig) belastet. Mit der Antragstellung ist entspr. Scheck zu Gunsten des DBB einzureichen. Ohne Zahlung kann keine Bearbeitung erfolgen.

8.    Besitzt ein Verein eine genehmigte Vereinskleidung mit / ohne Werbung, müssen alle Sportler oder Mannschaften einheitlich in dieser Kleidung bei Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften auf Bundesebene antreten.

Besitzt ein Verein mehrere genehmigte Mannschaftskleidungen mit / ohne Werbung, müssen alle Sportler einer Mannschaft einheitlich in der für ihre Mannschaft genehmigte Kleidung auf Bundesebene antreten.

Ausnahme: Zu allen Einzelmeisterschaften und Einzelturnieren auf Bundesebene können Einzelsportler ihre genehmigte persönliche Spielerkleidung mit / ohne Werbung tragen.

9.    Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt, oder mit dem Sport nicht zu vereinbaren ist, oder gegen Gesetze, Verordnungen, allgemeinverbindliche Vorschriften der Fernsehanstalten oder ähnliches verstößt, ist unzulässig. Darüber hinaus darf nur für ein Produkt / ein Firmenname am Mann geworben werden.

10.  Die Werbefläche (n) (Werbefläche ist ein gedachtes Rechteck, die äußeren Werberänder umfassend; mehrere Werbeflächen addieren sich entsprechend), darf (dürfen) eine maximale Größe von gesamt 300 qcm nicht überschreiten.

Die Werbung darf angebracht werden auf einem Arm, auf der rechten Brustseite gegenüber dem Vereinsemblem und auf dem Rücken. Die Werbefläche auf der Brust darf eine Größe  von 160 qcm, auf dem Arm von 200 qcm und auf dem Rücken von 300 qcm nicht überschreiten. Immer unter der Vorraussetzung, dass die Gesamtfläche am Mann 300 qcm nicht übersteigt.

11.  Handelsübliche Markenartikelkennzeichnungen (z.B. Puma-, Adidas-, Lacoste- Markenzeichen etc.) gelten nicht als Werbung, sofern sie eine Größe von max. 3 qcm nicht überschreiten.

12.  Die Werbung darf nur aus Produkt- und / oder Herstellername nicht jedoch aus Slogans bestehen.

13.  Sind die Sportler des DBB oder anderer Untergliederungen des DBB (Verbände, Vereine etc.) Werbeverpflichtungen oder ähnliches --gleich welcher Art-- eingegangen, so binden diese den DBB nicht und schränken ihn in seiner Entscheidungsfreiheit nicht ein. Regressansprüche gegen den DBB hieraus sind ausgeschlossen.

14.  Gesetzliche Auflagen etc. (siehe Punkt 9) und vertragliche Verpflichtungen des DBB sind bindend, sofern sie obige Regelung einschränken. Regressansprüche gegen den DBB sind auch für den Fall ausgeschlossen, dass der DBB die Werbung genehmigt hat und diese Genehmigung durch andere Bestimmungen übergeordneter Instanzen zurückgezogen werden muss.

15.  Vereine, Mannschaften oder Einzelsportler, die Kleidungs- und Werbungsvorschriften nicht beachten, werden je diese Richtlinien verletzenden Sportler beim Erstvergehen mit einer Geldbuße von DM 50,00 belegt.

Im Wiederholungsfall mit einer Geldbuße von DM 250,00. Beim dritten Mal erfolgt eine Sperre des / der nicht korrekt gekleideten Sportlers / Sportler für die laufende Spielsaison. Die Bußen sind vor dem nächsten Spieltag fällig. Ansonsten erlischt bis zur Zahlung die Spielberechtigung.

16. Diese Regelungen gelten entsprechend für alle Untergliederungen und Sportler der DBB.

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Montag, 14. September 2020

 

 
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