Sportordnung
Zweck der Sportordnung ist es, die
Grundlagen für den Sportbetrieb des
BKV - Düren zu schaffen.
Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der
Ausübung des Billardsports die
Grundsätze von Sportlichkeit und
Fairness zu beachten.
Die Teilnahme an Kreismeisterschaften des BKV -
Düren verpflichtet die Spieler zur
Anerkennung dieser Sportordnung.
|
Sportordnung
Gültig seit
21.03.2003
Präambel
Zweck der Sportordnung ist
es, die Grundlagen für den Sportbetrieb des
BKV - Düren zu schaffen
Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der
Ausübung des Billardsports die Grundsätze
von Sportlichkeit und Fairness zu beachten
Die Bestimmungen der Sportordnung können vom
Sportbeirat bzw. nur durch die
Mitgliederversammlung festgelegt und
geändert werden.
Die Teilnahme an Kreismeisterschaften des BKV
- Düren verpflichtet die Spieler zur
Anerkennung dieser Sportordnung.
1.
Richtlinien für den Spielbetrieb
1.1
Spielmaterial
Die Zulassung des
Spielmaterials obliegt der DBU bzw. dem
BLVM.
Wird nicht offiziell
zugelassenes Material verwendet, so besteht
ein Einspruchsrecht. Zum Nachweis der
Zulassung ist im Regelfall das unlösbare,
erkennbare Markenzeichen ausreichend. Sind
die Markenzeichen nicht erkennbar, so
obliegt dem Einspruchgegner die
Beweispflicht.
1.1.1
Sanktionen
Der Ausrichter
zahlt eine Geldbuße von
10
€uro an den BKV - Düren.
1.2
Spielerkleidung
Bei allen in der Sportordnung
vorgesehenen Veranstaltungen müssen die
Teilnehmer in der vorgeschriebenen, dem BLVM
gemeldeten Spielkleidung, die ständig
sichtbar getragen werden muss, antreten.
1.2.1
Sind bei Einzelmeisterschaften
mehrere Spieler eines Vereins vertreten,
kann in unterschiedlich gemeldeter
Spielerkleidung gespielt werden.
1.2.2
Für Mannschaften ist es
vorgeschrieben, dass alle Sportler der
Mannschaft in einheitlicher
Kleidung antreten. Vor Spielbeginn
müssen alle Sportler, die in der
Mannschaftsbegegnung eingesetzt werden
sollen, in der vorgeschriebenen Kleidung
anwesend sein.
1.2.3
Für Sportler mit Körperschäden und
für werdende Mütter, die aufgrund ihrer
körperlichen
Verfassung nicht in der
vorgeschriebenen Kleidung antreten können,
ist eine Sondergenehmigung zu erteilen.
1.2.4
Sanktionen
a. Nicht korrekt gekleidete
Spieler sind vom Turnier auszuschließen.
b. Lässt eine Turnierleitung
(Ausrichter) trotzdem einen nicht korrekt
gekleideten Spieler zu, so zahlt der
ausrichtende Verein
10
€uro an den BKV - Düren.
c. Spiele eines nicht korrekt
gekleideten Spielers werden für den Gegner
gewertet.
1.3
Verhalten der Sportler
1.3.1
Die Spieler sollen während ihres
Spiels ihren Platz in der unmittelbaren Nähe
des Billards einnehmen. Eine Einflussnahme
von nicht am Spiel Beteiligten auf den
Spielablauf (stören des Gegners, taktische
Tipps et.) ist nicht statthaft. Bei
Zuwiderhandlungen können am Spiel
Unbeteiligte vom Schiedsrichter bzw. von der
Turnierleitung aus der Spielstätte verwiesen
werden.
1.3.2
Der Spieler selber hat sich während seines
Spiels sportlich und fair zu verhalten (z.
B. kein Fluchen). Der Schiedsrichter bzw.
die Turnierleitung muss einen Spieler nach
einmaliger Verwarnung vom Turnier
ausschließen.
1.4
Werbung
1.4.1
Werbung ist in der gemeldeten Form
zulässig. (Siehe Anhang 7 & 8 DBU)
1.4.2
Sanktionen
Bei Zuwiderhandlung zahlt der
Verein ein Geldbuße von
10
€uro an den BKV - Düren.
1.5
Spielzeit
1.5.1
Die Terminplanung des BKV - Düren
soll mit den BLVM - Terminplänen abgestimmt
werden.
1.6
Spielberechtigung und
Gastspielgenehmigungen
1.6.1
Die Vereine sind als Mitglieder der
Mitgliederverbände die Träger des
Billardsportes. Die Vereinsnamen sollen
dieser Bedeutung entsprechen. Vereine, die
einen Gaststätten- oder Firmennamen als
Vereinsnamen führen, erhalten für ihre
Mannschaft keine Spielberechtigung.
Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden.
1.6.2
Vorraussetzung der Erteilung einer
Spielberechtigung ist, dass der Sportler
einem Verein angeschlossen ist, der Mitglied
der DBU ist. Die Spielberechtigung wird
durch einen gültigen Spielerausweis, der von
der DBU herausgegeben und vom Landesverband
beglaubigt wird, vom zuständigen Sportwart
erteilt.
1.6.3
Ein Spieler darf nur für einen Verein
an den Einzel- und
Mannschaftsmeisterschaften teilnehmen, mit
Ausnahme, dass einem Spieler in seinem
Stammverein auf dem großen Tisch
Spielmöglichkeiten fehlen. In diesem Fall
kann durch Mitgliedschaft in einem zweiten
Verein des BKV - Düren eine Teilnahme an den
Mannschaftsmeisterschaften am großen Tisch
erfolgen.
1.6.4
Sanktionen
a. Ein Spieler, der
unberechtigt für einen
Verein spielt, wird
disqualifiziert und für
die lfd. Saison
gesperrt.
b. Der betroffene Verein zahlt eine
Strafe von
25
€uro an den BKV - Düren.
1.7
Vereinswechsel
1.7.1
Wechselt ein Spieler den Verein, muss
der alte Verein die Freigabebescheinigung in
vierfacher Ausfertigung erstellen. Je ein
Exemplar erhält der Spieler und der
Kreissportwart, zudem jeweils der alte und
der neue Verein.Sie muss spätestens am
30.06. dem Spieler und dem
Kreissportwart vorliegen.
Will der Spieler am
Spielbetrieb weiter teilnehmen, so muss
spätestens am 30. 06. jeden Jahres die
Freigabebescheinigung beim Kreissportwart
vorliegen. Den Nachweis der
Austrittserklärung hat der Spieler zu
erbringen. Eine Verweigerung des
Spielbetriebes gilt so lange, bis dass der
Spieler allen seinen Verpflichtungen
gegenüber dem alten Verein nachgekommen ist.
( Beiträge, etc.)
1.7.2
Die
Freigabebescheinigung muss von zwei
vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern
des alten Vereins
unterschrieben werden, die selbst vom
Wechsel nicht betroffen sind. Der
Spielerausweis ist der Abmeldung beizufügen.
1.7.3
Ist eine Freigabebescheinigung bzw.
Spielerlaubnis ohne Bedenken ordnungsgemäß
erteilt, kann sie nicht widerrufen werden.
Die Freigabebescheinigung gilt als
bedenkensfrei erteilt, wenn die
Bescheinigung nicht bis zum 30. 06. erteilt
wurde.
1.7.4
Die Freigabebescheinigung gilt
gleichzeitig als Ummeldung an den BKV -
Düren.
1.7.5
Sanktionen
Bei unkorrektem
Vereinswechsel haftet der Spieler allein.
2
Einzel - Spielbetrieb
2.1
Im Bereich des BKV - Düren werden in
verschiedenen Disziplinen folgende
Einzelmeisterschaften angeboten (siehe
Anhang Einzelspielbetrieb), die wie im
Anhang Partie - Reihenfolge ausgetragen
werden.
2.2
Vor Beginn offizieller
Einzelmeisterschaften ist die
Spielberechtigung sowie die Spielkleidung
der Teilnehmer von der Turnierleitung zu
überprüfen. Der Spieler kann trotz Fehlen
des Spielerpasses am Turnier teilnehmen. Als
Aufwandsentschädigung für eine
Ersatzbescheinigung durch den Ausrichter
zahlt der Spieler allerdings 2,50 €uro in
die Kasse des Ausrichters.
2.2.1
Bei Einzelmeisterschaften sollten
Spieler 15 Minuten vor Turnierbeginn
anwesend sein. Spieler die nach dem
angesetzten Turnierbeginn eintreffen, sind
grundsätzlich vom Turnier auszuschließen.
Während des Turnierablaufes beträgt die
Wartezeit 5 Minuten.Strikte Einhaltung
obliegt der Turnierleitung. Verspätetes
Eintreffen wird nicht als unentschuldigtes
Fehlen gewertet.
2.2.2
Ist ein Spieler bei Aufruf und nach
Ablauf der Karenzzeit nicht spielbereit, ist
die Begegnung für den Betroffenen als
verloren zu werten, und hat den Ausschluss
aus dem Wettbewerb zur Folge. Die bereits
ausgetragenen Spiele werden annulliert.
Das gleiche
gilt, wenn ein Spieler ein einzelnes Spiel
vor Beendigung aufgibt bzw. den Wettbewerb
abbricht.
2.2.3
Entschuldigungen haben 48 Stunden vor
Turnierbeginn beim Kreissportwart und beim
Ausrichter zu erfolgen (siehe Anhang 9 ).
Spätere Entschuldigungen besitzen nur dann
Gültigkeit, wenn sie ausreichend begründet
sind. Bei Nichteinhaltung wird der Spieler
in der nächsten Saison für diese Disziplin
gesperrt.
2.2.4
Der Austragungsmodus der jeweiligen
Einzelmeisterschaft ist der entsprechenden
Ausschreibung zu entnehmen.
2.2.5
Sanktionen
a. Bei Verstößen gegen Punkt
2.2.2 und 2.2.3 der Sportordnung zahlt der
betroffene Spieler unter
Haftung des Vereins eine Strafe von 2,50
€uro an den BKV - Düren.
b. Wird ein Spieler auf
Landesebene gesperrt, zieht dies eine Sperre
auf Kreisebene nach sich.
3
Mannschafts - Spielbetrieb
3.1
Im Bereich des BKV - Düren werden in
verschiedenen Disziplinen folgende
Mannschaftsmeisterschaften angeboten:
- siehe Anhang
Mannschaftsspielbetrieb -
3.1.1
Bei Mannschaftsmeisterschaften
sollten die Mannschaften 15 Minuten vor
Turnierbeginn anwesend sein. Mannschaften
die nach dem angesetzten Turnierbeginn
eintreffen, sind grundsätzlich vom Turnier
auszuschließen. Während des Turnierablaufes
beträgt die Wartezeit 5 Minuten.
Strikte Einhaltung obliegt
der Turnierleitung. Verspätetes Eintreffen
wird nicht als unentschuldigtes Fehlen
gewertet.
3.1.2
Die
Mannschaften müssen bei Turnierbeginn
geschlossen anwesend sein. Ausnahmen sind in
gegenseitigem Einvernehmen zulässig.
3.2
Begrüßung und
Mannschaftsaufstellung
3.2.1
Es dürfen nur Spieler eingesetzt
werden, die in der Mannschaftsmeldung
eingetragen sind und sich ausweisen können.
Nachmeldungen sind unzulässig.
3.2.2
Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn
einen Mannschaftsführer zu benennen, der
allein für die Vertretung seiner Mannschaft
berechtigt ist. Er muss nicht der Mannschaft
angehören.
3.2.3
Vor Spielbeginn können durch die
Mannschaftsführer die Billards und das
Spielmaterial auf Einhaltung der technischen
Bestimmungen und die Spielerkleidung der
eingesetzten Spieler überprüft werden. Nach
dem Spielbeginn (1. Stoß) sind Änderungen
und Reklamationen nicht mehr zulässig.
3.2.4
Die Mannschaften müssen anwesend
sein, vor der Begegnung zur Begrüßung und
zur Bekanntgabe der Paarungen, und nach der
Begegnung zur Bekanntgabe des Ergebnisses
und zur Verabschiedung.
Reihenfolge der Partienfolge
4 - 3 - 2 - 1. Änderungen der
Partienreihenfolge sind nur in gegenseitigem
Einvernehmen zulässig.
3.2.5
Wird ein nicht spielberechtigter
Spieler eingesetzt, ist die
Mannschaftsbegegnung als verloren und für
das gegnerische Team mit dem größtmöglichen
Ergebnis zu werten.
3.2.6
Die Klasseneinteilung sowie der
Austragungsmodus der Wettbewerbe werden in
den Ausschreibungen geregelt.
3.2.7
Sanktionen für Punkt 3.2.5
a. Der
unberechtigt eingesetzte
Spieler wird für die lfd. Saison
gesperrt, und die Mannschaft aus der Wertung
genommen.
b. Die
Mannschaft
zahlt
unter
Haftung
ihres
Vereins
eine
Strafe
von
25
€uro an
den BKV - Düren.
4
Spielberichte
4.1
Die Spielberichte müssen von beiden
Mannschaftsführern unterschrieben werden.
Vorkommnisse, die den Spielverlauf betreffen
(unkorrekte Kleidung etc.) sind auf dem
Spielbericht einzutragen. Ohne diese
Eintragung sind später eingehende Proteste
nicht zulässig. Der Ausrichter ist dafür
verantwortlich, dass der Spielbericht und
gegebenenfalls die Ergebnismeldung bis zum
vorgeschriebenen Termin
dem Kreissportwart vorliegt.
4.2
Spielberichte müssen spätestens drei
Tage nach dem Spieltermin (Poststempel) beim
Kreisportwart eintreffen.
4.3
Sanktionen
a. Für
später
eingehende
Spielberichte
haftet
der
Ausrichter.
Einmalige
Verspätung:
Verwarnung des Vereins.
b. Im Wiederholungsfalle
zahlt der Verein pro Spielbericht eine
Geldstrafe von
10
€uro an
den BKV - Düren.
5
Abmelden, Nichtantreten von
Mannschafte
5.1 Tritt
eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht
an, so wird der Wettkampf für den Gegner als
gewonnen gewertet
Eine Mannschaft, die 2 mal
nicht antritt, wird aus der Wertung
genommen. Gleiches gilt für das Zurückziehen
einer Mannschaft aus dem laufenden
Wettbewerb.
5.2
Sanktionen
a. Beim
erstmaligen
Nichtantreten
zahlt
die
Mannschaft
unter
Haftung Ihres Vereins eine
Strafe von
25
€uro an den BKV - Düren.
b. Beim 2. mal
50
€uro.
c. Beim Zurückziehen einer
Mannschaft nach dem ersten Spieltag lt.
Spielplan
25
€uro.
6
Terminverlegung
6.1
Spieltermine können grundsätzlich nur
mit dem Einvernehmen des Kreissportwartes
nachverlegt werden. Spiele können bei
gegenseitigem Einvernehmen der Mannschaften
und Einzelspieler nur vorverlegt werden.
6.2
Sanktionen
Bei unkorrekter
Spielverlegung werden alle Teilnehmer aus
dem Wettbewerb genommen und zahlen unter
Haftung ihrer Vereine eine Strafe von
10
€uro an den BKV - Düren.
Dies gilt für Einzel- und
Mannschaftswettbewerbe gleichermaßen.
7
Schiedsrichter
7.1
Mannschaftsspielbetrieb
Alle teilnehmenden
Mannschaften sind grundsätzlich verpflichtet
das Amt des Schiedsrichters und des
Anschreibers zu übernehmen.
7.1.1
Bei Turnieren am großen Tisch sollte
ein Mitglied des ausrichtenden Vereines als
Turnierleitung anwesend sein.
7.2
Einzelspielbetrieb
Bei
Kreiseinzelmeisterschaften stellt der
ausrichtende Verein je Tisch mindestens
einen Schiedsrichter.
7.3
Sanktionen
zu 7.1
Bei
Verweigerung wird die betreffende
Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die
gespielten Partien
werden für
den Gegner
gewertet. Die
betroffene Mannschaft zahlt unter
Haftung ihres Vereins eine Strafe von
10
€uro
an den
BKV - Düren.
zu 7.2
Sind ungenügend Schiedsrichter
anwesend, zahlt der ausrichtende Verein 10
€uro an den BKV – Düren.
8
Siegerehrungen
8.1
Bei Siegerehrungen haben
grundsätzlich alle platzierten Spieler
pünktlich und in Sportkleidung zu
erscheinen. Ausnahmen sind in gegenseitigem
Einvernehmen zulässig.
8.2
Sanktionen
Bei Nichterscheinen wird der
entsprechende Spieler in der gespielten
Disziplin in der nächsten Saison gesperrt.
9
Zur Sportordnung
9.1
Aushang Sportordnung
Die Sportordnung ist in der
Turnierstätte sichtbar auszulegen.
9.2
Änderung der Sportordnung
Eine Änderung der
Sportordnung ist nur durch die
Generalversammlung zulässig. Hierfür muss
ein schriftlicher Antrag an den
Kreissportwart und an den Geschäftsführer
des BKV - Düren
gestellt werden.
9.2.1
Sportordnung vom 31.03.2000
1.
Änderung vom 06.04.2001
2.2.3 umformuliert
7.1.1 neu
2.
Änderung vom 26.04.2002
€uro Umstellung
9.2.1 neu
Cadre 71 / 2 neu
3.
Änderung vom 21.03.2003
1.7.2 umformuliert
Anh 2 Dreiband gr.Tisch
9.3
Sanktionen
zu 9.1
Bei Zuwiderhandlung zahlt der
entsprechende Verein eine Geldbuße von
10
€uro an den BKV
- Düren.
Kreuzau – Winden , Samstag, 22. März
2003
Anlagen
-
Einzel -
Spielbetrieb Aufstellung
- Anhang 1
-
Mannschafts - Spielbetrieb
Aufstellung -
Anhang 1
-
Klasseneinteilungen
Kreiseinzelmeisterschaft
- Anhang 2 & 3
-
Klasseneinteilungen
Kreismannschaftsmeisterschaft
- Anhang 3
-
Partie - Reihenfolge
Aufstellung -
Anhang 4
-
Gruppeneinteilung bei mehr als
7 Spielern -
Anhang 5
-
Punktesystem "erfolgreichster
Spieler" - Anhang 6
-
Punktesystem "erfolgreichster
Verein" -
Anhang 6
-
Erstellung der Bestenliste
- Anhang 6
-
Spielsystem Stadtmeisterschaft
- Anhang 6
-
Werbung am Mann (DBU)
- Anhang 7 & 8
Anhang 1
Einzel - Spielbetrieb
Großer Tisch
-
Freie Partie
-
Cadre 47/2
-
Cadre 71/2
-
Einband
-
Dreiband
Kleiner Tisch
-
Freie
Partie
-
Freie Partie, Senioren
-
Freie Partie, Damen
-
Freie Partie, Jugend
-
Freie Partie, Junioren
-
Cadre 35/2
-
Cadre 35/2, Senioren
-
Cadre 52/2
-
Einband
-
Einband, Senioren
-
Dreiband
-
Dreiband, Senioren
-
Dreiband, Junioren
Mannschafts - Spielbetrieb
Großer Tisch
-
Dreiband
Kleiner Tisch
-
Freie
Partie
-
Cadre 35/2
-
Dreiband
Anhang 2
Klasseneinteilungen
Kreiseinzelmeisterschaft
Großer Tisch
Freie Partie
|
Klasse I
|
G.D. 50,00 -
°°
|
300 / 10
|
|
Klasse II
|
G.D. 20,00 - 49,99
|
200 / 15
|
|
Klasse III
|
G.D. 10,00 - 19,99
|
150 / 20
|
|
Klasse IV
|
G.D.
0,00 -
9,99
|
100 / 25
|
|
|
|
|
Cadre 47 / 2
|
Klasse I
|
G.D. 20,00 -
°°
|
200 / 15
|
|
Klasse II
|
G.D. 10,00 - 19,99
|
150 / 20
|
|
Klasse III |
G.D.
0,00 -
9,99
|
150 / 25
|
|
|
|
|
Cadre 71 / 2
|
Klasse I
|
G.D. 15,00 -
°°
|
150 / 15
|
|
|
|
|
Einband
|
Klasse I
|
G.D.
4,00 -
°°
|
125 / 25
|
|
Klasse II
|
G.D.
0,00 -
3,99
|
75 / 25
|
|
|
|
|
Dreiband
|
Klasse I
|
G.D.
0,600 - °°
|
30 / 50
|
|
Klasse II
|
G.D.
0,400 - 0,599
|
25 / 50
|
|
Klasse III
|
G.D.
bis 0,399
|
20 / 50
|
|
|
|
|
Kleiner Tisch
Freie Partie
|
Klasse 1
|
G.D. 25,00 -
°°
|
300 / 10
|
|
Klasse 2
|
G.D. 12,00 - 24,99
|
250 / 15
|
|
Klasse 3
|
G.D.
7,00 - 11,99
|
200 / 20
|
|
Klasse 4
|
G.D.
4,00 -
6,99
|
150 / 25
|
|
Klasse 5
|
G.D.
2,00 -
3,99
|
100 / 30
|
|
Klasse 6
|
G.D.
0,00 -
1,99
|
60 / 30
|
Jugend* |
Klasse 1
|
G.D. 15,00 -
°°
|
250 / 15
|
|
Klasse 2
|
G.D. 10,00 - 14,99
|
200 / 15
|
|
Klasse 3
|
G.D.
7,00 -
9,99
|
150 / 20
|
|
Klasse 4
|
G.D.
4,50
-
6,99
|
125 / 25
|
|
Klasse 5
|
G.D.
3,00 -
4,49
|
100 / 25
|
|
Klasse 6
|
G.D.
2,00 -
2,99
|
75 / 30
|
|
Klasse 7
|
G.D.
1,00 -
1,99
|
50 / 30
|
|
Klasse 8
|
G.D.
0,00 -
0,99
|
30 / 30
|
Junioren*
|
|
G.D.
0,00 -
°°
|
75 / 25
|
Damen
|
|
G.D.
0,00 -
°°
|
150 / 25
|
Senioren ab 60 Jahre
|
|
|
Vorgabe
|
|
|
|
|
Cadre 35 / 2
|
Klasse 1
|
G.D. 20,00 -
°°
|
250 / 15
|
|
Klasse 2
|
G.D. 10,00 - 19,99 |
200 / 15
|
|
Klasse 3
|
G.D.
5,00 -
9,99
|
150 / 20
|
|
Klasse 4
|
G.D.
0,00 -
4,99
|
100 / 25
|
Senioren ab 60 Jahre
|
|
G.D. 0,00
-
°°
|
150 / 25
|
|
|
|
|
Cadre 52 / 2
|
Klasse 1
|
G.D. 15,00 -
°°
|
200 / 15
|
|
Klasse 2
|
G.D.
8,00 - 14,99
|
150 / 15
|
|
Klasse 3
|
G.D.
0,00 -
7,99
|
100 / 20
|
Anhang 3
Einband |
Klasse 1
|
G.D.
4,50 -
°°
|
125 /
25 |
|
Klasse 2 |
G.D.
2,50 -
4,49
|
100 /
25 |
|
Klasse 3
|
G.D.
0,00 -
2,49 |
75 /
25 |
|
Senioren ab 60 Jahre |
G.D. 0,00 -
°° |
75 /
25
|
|
|
|
|
Dreiband
|
Klasse 1 |
G.D.
0,750 -
°° |
40 /
50 |
|
Klasse 2
|
G.D.
0,550 - 0,749 |
30 /
50 |
|
Klasse 3 |
G.D.
0,000 - 0,549 |
25 /
50 |
|
Junioren* |
G.D.
0,000 -
°° |
15 /
30 |
|
Senioren ab 55 Jahre |
G.D.
0,000 -
°° |
35 /
50 |
|
Senioren ab 61 Jahre |
G.D.
0,000 -
°° |
25 /
50 |
|
Senioren ab 60 Jahre |
Vorgabe |
|
*Junioren
Junioren sind solche Spieler,
die am 01.09. des laufenden Spieljahres das
21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
*Jugendliche
Jugendliche sind solche
Spieler, die am 01.09. des laufenden
Spieljahres das 19. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
Klasseneinteilungen
Kreismannschaftsmeisterschaft
Großer Tisch
Dreiband |
Klasse I
|
G.D.
0,600 -
°° |
40 /
50 |
|
Klasse II
|
G.D.
0,450 - 0,599 |
30 /
50 |
|
Klasse III
|
G.D.
0,300 - 0,449 |
20 /
50
|
Kleiner Tisch
Freie
Partie
|
Klasse 1 |
G.D.
20,00 -
°°
|
300 /
10 |
|
Klasse 2
|
G.D.
12,00 - 19,99 |
250 /
15 |
|
Klasse 3
|
G.D.
7,00 - 11,99
|
200 /
20 |
|
Klasse 4
|
G.D.
4,00 -
6,99 |
150 /
25 |
|
Klasse 5
|
G.D.
2,00 - 3,99
|
100 /
30 |
|
Klasse 6
|
G.D.
0,00 -
1,99 |
60 /
30
|
|
|
|
|
Cadre
35 / 2
|
Klasse 1
|
G.D.
16,00 -
°° |
250 /
15 |
|
Klasse 2
|
G.D.
10,00 - 15,99 |
200 /
15 |
|
Klasse 3 |
G.D.
6,00 -
9,99 |
150 /
20 |
|
Klasse 4 |
G.D.
0,00 -
5,99 |
100 /
20
|
|
|
|
|
Dreiband |
Klasse 1 |
G.D.
0,600 -
°° |
40 /
50 |
|
Klasse 2
|
G.D.
0,450 - 0,599 |
30 /
50 |
|
Klasse 3
|
G.D.
0,300 - 0,449 |
20 /
50
|
Anhang 4
Partie - Reihenfolge
2 Teilnehmer
2 Gewinnpartien
3 Teilnehmer
3 Partien, einfache Runde
2 - 3, 1 gegen Verlierer aus 2 - 3
4 Teilnehmer
6 Partien
1 - 4
1 - 2
1 - 3
2 - 3
3 - 4
2 - 4
5 Teilnehmer
10 Partien
2 - 5
1 - 3
1 - 5
1 - 2
2 - 3
3 - 4
4 - 5
2 - 4
3 - 5
1 - 4
1
2
3
4
5
6 Teilnehmer
15 Partien
1 - 6
1 - 5
1 - 4
1 - 3
3 - 5
2 - 5
2 - 4
2 - 3
2 - 6
4 - 6
3 - 4
3 - 6
6 - 5
4 - 5
1 - 2
ab 7 Teilnehmer wird in
Gruppen gespielt (siehe Anhang 5)
Anhang 5
Gruppeneinteilung
Teilnehmer |
|
Gruppen
|
|
Endrunde
|
7 |
1 x 3 |
& |
1 x 4
|
die Gruppenersten und
die Gruppenzweiten |
8
|
2 x 4 |
|
|
die Gruppenersten und
die Gruppenzweiten |
9 |
1 x 4 |
& |
1 x 5
|
die Gruppenersten und
die Gruppenzweiten |
10 |
2 x 5 |
|
|
die Gruppenersten und
die Gruppenzweiten |
11 |
1 x 3 |
& |
2 x 4
|
die Gruppenersten und
der beste Zweite |
12 |
3 x 4 |
|
|
die Gruppenersten und
der beste Zweite |
13 |
1 x 5 |
& |
2 x 4 |
die Gruppenersten und
der beste Zweite |
14 |
2 x 5 |
& |
1 x 4 |
die Gruppenersten und
der beste Zweite |
15 |
3 x 5 |
|
|
die Gruppenersten und
der beste Zweite |
16 |
4 x 4 |
|
|
die Gruppenersten |
17 |
1 x 5 |
&
|
3 x 4 |
die Gruppenersten |
18 |
2 x 5 |
& |
2 x 4 |
die Gruppenersten |
19 |
3 x 5 |
& |
1 x 4 |
die Gruppenersten |
20 |
4 x 5 |
|
|
die Gruppenersten |
21 |
4 x 4 |
& |
1 x 5
|
die Gruppenersten |
22 |
3 x 4 |
& |
2 x 5
|
die Gruppenersten |
23 |
2 x 4 |
& |
3 x 5 |
die Gruppenersten |
24 |
1 x 4 |
& |
4 x 5 |
die Gruppenersten |
25 |
5 x 5 |
|
|
die Gruppenersten |
26 |
4 x 4 |
& |
2 x 5 |
die Gruppenersten |
27 |
3 x 4 |
& |
3 x 5
|
die Gruppenersten |
28 |
2 x 4
|
& |
4 x 5
|
die Gruppenersten |
29 |
1 x 4
|
& |
4 x 5 |
die Gruppenersten |
30 |
6 x 5 |
|
|
die Gruppenersten |
Der beste Zweite
ist der Zweite, welcher den besten G.D.
gespielt hat, unabhängig von der
Teilnehmerstärke der Gruppen. Bei Gleichheit
des G.D. (der G.D. wird bis auf 6
Nachkommastellen errechnet) entscheidet die
beste Partie, danach ist die H.S.
entscheidend.
Diese Regelung bei Gleichheit
des G.D. gilt für alle Meisterschaften ohne
Vorgabe.
Anhang 6
Punktesystem "erfolgreichster
Spieler" der Saison
·
Der erfolgreichste Spieler
wird in vier verschiedenen Bereichen
ermittelt, und zwar zusätzlich zu den
Disziplinen und Klassen die für alle Spieler
zugänglich sind, in den Bereichen: Damen,
Senioren, Jugend - Junioren. (Beschluss der
Sportwartesitzung vom 28.03.2000)
Am Ende einer Saison wird
also in vier verschiedenen Bereichen ein
"erfolgreichster Spieler" geehrt werden.
Punkte können in
verschiedenen Bereichen erzielt werden, doch
ein Addieren mehrerer Bereiche ist nicht
zulässig, d. h. spielt jemand mehrere
Bereiche, so werden die Punkte für jeden
Bereich extra addiert. Ein Spieler könnte
also in verschiedenen Bereichen
"erfolgreichster Spieler" werden.
Bei folgenden Meisterschaften
werden keine Punkte vergeben:
1. Stadtmeisterschaft
2. Dreiband Senioren Vorgabe
·
Punkte
für Bundes- und deutsche Meisterschaften:
Verdoppelung der Punkte, die
auf Landesebene erreicht werden können.
Punktesystem "erfolgreichster
Verein" der Saison
·
Es werden alle Mannschafts-
und Einzelmeisterschaften gewertet.
·
Punkte
für Bundes- und deutsche Meisterschaften:
Verdoppelung der Punkte, die
auf Landesebene erreicht werden können.
Erstellung der Bestenliste
Es zählt der beste G.D. einer
Saison für die Bestenliste. Ein
Zusammenrechnen von Vor- und Endrunde findet
nicht statt. Setzt ein Spieler nicht mehr
als 3 Jahre aus, gilt automatisch der G.D.
aus dem Vorjahr. Existiert kein G.D.,
obliegt es dem jeweiligen Vereinssportwart,
auch bei Neumeldungen, den Spieler
realistisch einzustufen. Über die entgültige
Eingruppierung entscheidet der zuständige
Kreissportwart. Höhermeldungen sind nicht
zulässig.
Bei der Ausrechnung des
G.D.´s ist folgendermaßen zu verfahren:
·
Dreiband:
Die 4. Stelle hinter dem Komma rundet
die 3. auf.
·
andere:
Die 3. Stelle hinter dem Komma rundet
die 2. auf.
Spielsystem
Stadtmeisterschaft
Die
Stadtmeisterschaft
wird
in
der
Disziplin
Dreiband
im
K.O.
oder
Doppel
K.O.
System
auf 30 Points ohne Aufnahmebegrenzung
gespielt. Die Zahl der Teilnehmer beträgt 16
oder 24. Dies ist abhängig vom Ausrichter ob
2 oder 3 Billards zur Verfügung stehen. Die
Teilnehmer qualifizieren sich über die
Meisterschaften der vergangenen Saison. Der
genaue Modus wird auf der Sportwartesitzung
vor der neuen Saison festgelegt.
Anhang 7
Deutscher Billard - Bund e.
V.
Richtlinien zur Sportlerkleidung und Werbung
am Mann
Stand:
HAS 11.05.91 -
und MV 12.05.90
1.
Tritt ein Sportler oder eine
Mannschaft auf Bundesebene an, so ist
jegliche, von nachfolgend definierter
Standartkleidung abweichende Kleidung sowie
jegliche Werbung am Mann durch den DBB
genehmigungspflichtig.
Die Standartkleidung ist wie
folgt:
Schwarzer Pullover mit
Rundausschnitt, darunter weißes Hemd mit
Kragen, schwarze lange Hose, schwarze Schuhe
und schwarze Socken (alles ohne Werbung),
Vereinsemblem auf linker Brustseite.
2.
Die Werbung am Mann ist Sportlern und
Mannschaften im Bereich des DBB für den
nationalen Sportbetrieb gestattet, sofern
der DBB für einzelne Veranstaltungen
nichts anderes vorschreibt.
3.
Tritt ein Sportler oder eine
Mannschaft international als Vertreter des
DBB auf, so liegen die Rechte für
Sportlerkleidung und Werbung am Mann
ausschließlich beim DBB oder gegebenenfalls
bei übergeordneten Verbänden, die diese auch
an Veranstalter, Ausrichter etc. in freier
Entscheidung weitergeben können.
4.
Bei der Teilnahme an internationalen
Wettbewerben sind die Richtlinien des
Ausrichters und der internationalen
Organisation bindend.
5.
Für den Spielbetrieb auf nationaler
Ebene unterscheidet der DBB folgende Formen
von Kleidung mit / ohne Werbung:
a)
Vereinskleidung
b)
Mannschaftskleidung
c)
Persönliche Sportlerkleidung (nur für
Einzelwettbewerbe)
Grundsätzlich überträgt der
DBB die Kleidungs- und Werberechte dem
zuständigen Verein. Hieraus ergibt sich,
dass ausschließlich die Vereine Vereins- und
/ oder Mannschaftskleidung mit oder ohne
Werbung genehmigen lassen können. Tritt ein
Verein sein Recht bzgl.
Einzelmeisterschaften an einen / mehrere
Sportler ab, so ist dies schriftlich zu
bestätigen und eine Kopie dieser Bestätigung
dem Antrag auf Genehmigung einer
persönlichen Kleidung mit / ohne Werbung an
den DBB beizufügen. Sofern in dieser
Bestätigung nichts anderes bestimmt ist,
muss dies vor Beginn jeder neuen Sportsaison
vom zuständigen Verein jeweils erneut
bestätigt werden.
6.
Jeder Antrag auf Genehmigung einer
Kleidung und / oder Werbung ist schriftlich
unter Beifügung zweier guter Farbfotos und
ausreichender Beschreibung an den Spotwart
des DBB zu richten. Aus dem Antrag muss der
Gesamteindruck
der Kleidung ersichtlich sein.
Werbeflächen müssen
in Form, Größe und Aussehen
genauestens definiert sein
Anhang 8
7.
Die Genehmigung von Vereinskleidung
ist kostenfrei. Genehmigungen von
Mannschafts- und / oder persönlicher
Kleidung und / oder Werbung werden mit je DM
50,00 (fünfzig) belastet. Mit der
Antragstellung ist entspr. Scheck zu Gunsten
des DBB einzureichen. Ohne Zahlung kann
keine Bearbeitung erfolgen.
8.
Besitzt ein Verein eine genehmigte
Vereinskleidung mit / ohne Werbung, müssen
alle Sportler oder Mannschaften einheitlich
in dieser Kleidung bei Einzel- und
Mannschaftsmeisterschaften auf Bundesebene
antreten.
Besitzt ein Verein mehrere
genehmigte Mannschaftskleidungen mit / ohne
Werbung, müssen alle Sportler einer
Mannschaft einheitlich in der für ihre
Mannschaft genehmigte Kleidung auf
Bundesebene antreten.
Ausnahme: Zu allen
Einzelmeisterschaften und Einzelturnieren
auf Bundesebene können Einzelsportler ihre
genehmigte persönliche Spielerkleidung mit /
ohne Werbung tragen.
9.
Werbung, die gegen die guten Sitten
verstößt, oder mit dem Sport nicht zu
vereinbaren ist, oder gegen Gesetze,
Verordnungen, allgemeinverbindliche
Vorschriften der Fernsehanstalten oder
ähnliches verstößt, ist unzulässig. Darüber
hinaus darf nur für ein Produkt /
ein Firmenname am Mann geworben werden.
10.
Die Werbefläche (n) (Werbefläche ist
ein gedachtes Rechteck, die äußeren
Werberänder umfassend; mehrere Werbeflächen
addieren sich entsprechend), darf (dürfen)
eine maximale Größe von gesamt 300 qcm nicht
überschreiten.
Die Werbung
darf angebracht werden auf einem Arm, auf
der rechten Brustseite gegenüber dem
Vereinsemblem und auf dem Rücken. Die
Werbefläche auf der Brust darf eine Größe
von 160 qcm, auf dem Arm von 200 qcm
und auf dem Rücken von 300 qcm nicht
überschreiten. Immer unter der
Vorraussetzung, dass die Gesamtfläche am
Mann 300 qcm nicht übersteigt.
11.
Handelsübliche
Markenartikelkennzeichnungen (z.B. Puma-,
Adidas-, Lacoste- Markenzeichen etc.) gelten
nicht als Werbung, sofern sie eine Größe von
max. 3 qcm nicht überschreiten.
12.
Die Werbung darf nur aus Produkt- und
/ oder Herstellername nicht jedoch aus
Slogans bestehen.
13.
Sind die Sportler des DBB oder
anderer Untergliederungen des DBB (Verbände,
Vereine etc.) Werbeverpflichtungen oder
ähnliches --gleich welcher Art--
eingegangen, so binden diese den DBB nicht
und schränken ihn in seiner
Entscheidungsfreiheit nicht ein.
Regressansprüche gegen den DBB hieraus sind
ausgeschlossen.
14.
Gesetzliche Auflagen etc. (siehe
Punkt 9) und vertragliche Verpflichtungen
des DBB sind bindend, sofern sie obige
Regelung einschränken. Regressansprüche
gegen den DBB sind auch für den Fall
ausgeschlossen, dass der DBB die Werbung
genehmigt hat und diese Genehmigung durch
andere Bestimmungen übergeordneter Instanzen
zurückgezogen werden muss.
15.
Vereine, Mannschaften oder
Einzelsportler, die Kleidungs- und
Werbungsvorschriften nicht beachten, werden
je diese Richtlinien verletzenden Sportler
beim Erstvergehen mit einer Geldbuße von DM
50,00 belegt.
Im Wiederholungsfall mit
einer Geldbuße von DM 250,00. Beim dritten
Mal erfolgt eine Sperre des / der nicht
korrekt gekleideten Sportlers / Sportler für
die laufende Spielsaison. Die Bußen sind vor
dem nächsten Spieltag fällig. Ansonsten
erlischt bis zur Zahlung die
Spielberechtigung.
16. Diese Regelungen gelten
entsprechend für alle Untergliederungen und
Sportler der DBB.
"" Ende Sportordnung ""
Billard Kreisverband 1931 Düren e.V. ""
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